Geplantes Gesetz für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Mit dem Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern künftig zu ermöglichen, zivilrechtliche Ansprüche mit geringem Streitwert einfach, barrierefrei und vollständig digital geltend zu machen.
Das neue Online-Verfahren soll bei Massenverfahren sowie generell bei Geldforderungen vor Amtsgerichten zum Einsatz kommen. Es soll eine effiziente Bearbeitung durch digitale Eingabesysteme, durch strukturierte Erfassung des Prozessstoffes und durch moderne Kommunikationsplattformen ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen über das Portal Mein Justizpostfach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), eingebunden werden.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Erprobung des Verfahrens in sogenannten Reallaboren, um neue Technologien unter realen Bedingungen bundeseinheitlich zu testen und unter Berücksichtigung der Herausforderung unterschiedlicher föderaler Strukturen und Standards Erkenntnisse für die erforderliche Regulierung zu gewinnen.