Umfrage der EU-Kommission zur Erbringung von Bau- und Installationsdienstleistungen im Binnenmarkt
Die EU-Kommission hat eine Umfrage zur Erbringung von Bau- und Installationsdienstleistungen im Binnenmarkt gestartet und bietet die Gelegenheit zu Rückmeldungen durch das Ausfüllen eines auch in deutscher Sprache verfügbaren Fragebogens.
Aus Sicht der EU-Kommission sind Baudienstleistungen für die europäische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung, und die Nachfrage dürfte aufgrund des starken Bedarfs an Wohnraum und Infrastruktur, sowie deren Modernisierung steigen. Dennoch sei die Integration des EU-Binnenmarkts für Bau- und Installationsdienste noch immer gering. Sie gibt an, dass das Baugewerbe nach wie vor überwiegend eine inländische Tätigkeit sei. Auch trägt die EU-Kommission vor, dass „nach Ansicht der Interessenträger die Gründe für die geringe Integration in den Binnenmarkt u. a. die restriktive Regulierung von Bau- und Installationsdiensten und Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. in Bezug auf die Zulassung und Zertifizierung von Unternehmen oder die Reglementierung von Berufen) sowie komplexe Verwaltungsverfahren“ seien.
Im Rahmen der Umfrage zur Erbringung von Bau- und Installationsdienstleistungen im Binnenmarkt werden alle interessierten Kreise von der EU-Kommission dazu eingeladen, sich zu einer Reihe von Fragen zu äußern, mit denen die konkreten Herausforderungen bei der Erbringung von Bau- und Installationsdienstleistungen in der EU und insbesondere in einem anderen EU-Mitgliedstaat identifiziert werden sollen. Mit den so gewonnenen Informationen soll die Arbeit zur Bewältigung der identifizierten Herausforderungen unterstützt werden, um die Erbringung von Bau- und Installationsdienstleistungen in der gesamten EU zu fördern.
Zu den in der Umfrage aufgeworfenen Themen zählen u. a. Fragen
- zum Zugang zu Informationen über geltende Vorschriften und Verfahren;
- zum Verfahren für die Gewerbezulassung;
- zu Genehmigungsverfahren für die Ausübung von Baudienstleistungen;
- zur Verwendung und den Betrieb von Maschinen und Ausrüstungen;
- zu Normen und Standards für Installationsdienstleistungen;
- zur Berufsreglementierung;
- zum Zertifizierungssystem für Personal oder Unternehmen;
- zu Versicherungspflichten;
- zu Baustellenkarten;
zur Arbeitskräftemobilität (Entsendeverfahren und A1-Bescheinigung).