Omnibus I zur Nachhaltigkeit – Einigung im Rat

Der Rat hat sich am 23.06.2025 auf eine allgemeine Ausrichtung zum sog. Omnibus I geeinigt. Der sog. Omnibus I enthält Vorschläge der EU-Kommission u. a. zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie der sog. Lieferkettenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1760). Vgl. hierzu die Information des Rates: Link. Mit dieser Position und diesen Änderungswünschen kann der Rat nun in Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten. Im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) wird derzeit der Berichtsentwurf des Berichterstatters diskutiert. Nach Einreichung der Änderungsanträge der Abgeordneten wird der Berichterstatter versuchen Kompromissanträge zu erarbeiten. Das EU-Parlament plant bisher bis Ende Oktober sich auf eine Position zu einigen.
Zu den Vorschlägen zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM – ebenfalls Teil des sog. Omnibus I – haben sich Rat und EU-Parlament bereits einigen können. Die Einigung enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr. Nach Fassung der formalen Beschlüsse bedarf es noch der Ausfertigung im Amtsblatt der EU.