Mehrere „Omnibusse” sollen verschiedene europäische Regulierungen vereinfachen
Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission (vgl. auch Beitrag oben, „Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2025 – Rechtspolitische Themen: Zentrale Rolle des EU-Binnenmarkts für die Wettbewerbsfähigkeit der EU”) werden auch verschiedene „Omnibus-Verfahren” angekündigt. In einem sog. „Omnibus-Verfahren” werden verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen gemeinsam überarbeitet. Bisher hatte die EU-Kommission bereits häufiger ein solches Verfahren zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD und der European Sustainability Reporting Standards/ESRS), der Taxonomie-Verordnung sowie der Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive/CSDDD) angekündigt. Ein Entwurf ist am 26.02.2025 veröffentlicht worden. Mit diesem soll die bürokratische Belastung um bis zu 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen sogar bis 35 Prozent reduziert werden, vgl. ausführlich unten.
Ein zweites Omnibus-Verfahren soll sich mit Vereinfachungen bei Investments, ein drittes mit sog. „small mid-caps" und der Beseitigung der Vorgabe von „Papier Formaten” bei produktspezifischen Regulierungen (geplant 2. Quartal 2025) befassen. Ergänzend soll ein jährlicher Plan für Evaluationen sowie Fitness Checks vorgelegt werden, der die Fortsetzung der Vereinfachungs- und Entlastungsstrategie der Kommission enthält. Die Überarbeitung der sog. Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR) mit dem Ziel der Vereinfachung soll im vierten Quartal 2025 präsentiert werden. Zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2025 sowie zum Annex zum Arbeitsprogramm.
Die Vereinfachungsbemühungen finden sich zudem in einer separaten Mitteilung der EU-Kommission „A simpler and faster Europe, 2024-2029".