BMJV legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Amtsgerichte vor

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten neu regelt. Ziel ist eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz.
Künftig sollen Amtsgerichte zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können – bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Zudem sollen Nachbarschaftsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen werden. Komplexe Verfahren, etwa im Presserecht, Vergaberecht oder Arzthaftungsrecht, sollen künftig generell vor den Landgerichten verhandelt werden, um Spezialisierung zu fördern.
Zudem soll durch eine Reglung in der ZPO die nachträgliche Änderung der im Urteil festgesetzten Kostenentscheidung ermöglicht werden, wenn im entsprechenden Verfahren die Festsetzung des Streitwerts nachträglich geändert werden musste.
Der Entwurf wurde am 24.06.2025 veröffentlicht. Länder und Verbände können bis zum 11.07.2025 Stellung nehmen.