Stellungnahmeentwurf des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu Funktionsstörungen im Binnenmarkt
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat den Entwurf einer Stellungnahme zu Funktionsstörungen im Binnenmarkt, die aus seiner Sicht zu steigenden Lebenshaltungskosten beitragen („How single market dysfunctionalities contribute to the rising cost of living (own-initiative opinion)“ (INT/1078, 10.04.202), veröffentlicht. Über den noch nicht in deutscher Sprache verfügbaren Stellungnahmeentwurf soll in der Plenarsitzung am 29./30.04.2025 abgestimmt werden.
Inhaltlich reflektiert der Stellungnahmeentwurf einige der Barrieren und Hindernisse, die in der DIHK-Umfrage zu Binnenmarkthindernissen 2024: Dienstleistungen, Waren und Investitionen identifiziert wurden. Dazu zählen u. a. die unterschiedlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Labelings sowie im Bereich der Umwelt-Anforderungen, die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte Produkte und Verpackungen (z. B. bezogen auf Batterien, Textilien).
Der Stellungnahmeentwurf nimmt im Zusammenhang mit der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen Bezug auf Fragmentierungen durch häufig erforderliche Genehmigungen, welche durch fehlende, online zur Verfügung gestellte Informationen sowie durch die inadäquate Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gesteigert würde. Die schweren administrativen Belastungen würden die operativen Kosten im Binnenmarkt für Unternehmen vergrößern, dadurch zu Preiserhöhungen für Verbraucher führen und kleine Unternehmen entmutigen, grenzüberschreitend zu expandieren.
Hervorzuheben ist, dass der Stellungnahmeentwurf die Rolle der EU-Kommission als Hüterin der Verträge und damit auch die Verantwortung der EU-Kommission selbst für einen funktionierenden Binnenmarkt thematisiert. Dabei kritisiert der Stellungnahmeentwurf, dass die Kommission zu lange bräuchte, um Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn diese angebracht wären. Darüber hinaus fordert der EWSA die EU-Kommission dazu auf, den Gebrauch von vorläufigen Befugnissen, z. B. einstweilige Verfügungen, zu erkunden, um Schäden für Verbraucher zu verhindern.
Neben der Rolle der Mitgliedstaaten sowie der Inaktivität von EU-Organen, die aus Sicht des EWSA zur Fragmentierung des Binnenmarktes führen können, wird auch der Beitrag von Unternehmen angesprochen. Problematisiert werden dabei u. a. territoriale Lieferbeschränkungen.