Referentenentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung vorgelegt
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form ermöglichen soll. Bislang sind Beurkundungen vor allem mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren zulässig.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung soll die bisher erforderliche Niederschrift auf Papier durch digitale Möglichkeiten ersetzen: Elektronische Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Darüber hinaus soll die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften und eine vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen möglich werden. Link zum Referentenentwurf des BMJV.