Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20.03.2025: 2025 als das Jahr der grundlegenden Veränderung im Handeln der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Binnenmarktes

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU bildet einen Fokus der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20.03.2025. Eine wettbewerbsfähige Union sei eine stärkere Union. Im Rahmen seiner Erwägungen zur Wettbewerbsfähigkeit ruft der Europäische Rat dazu auf, dass auf der europäischen, der nationalen und auch der regionalen Ebene Anstrengungen unternommen werden, um einen klaren, einfachen, intelligenten und innovationsfreundlichen regulatorischen Rahmen zu gewährleisten und um die administrativen und regulatorischen Anstrengungen sowie den Meldeaufwand auch für Unternehmen dringend zu reduzieren, ohne dabei die Vorhersehbarkeit, die politischen Ziele, die hohen Standards und Integrität des Binnenmarktes zu untergraben.
Im Rahmen der Ausführungen zur Spar- und Investitionsunion wird die EU-Kommission dazu aufgefordert, ein optionales 28. Gesellschaftsrecht-Regime („28th company law regime“, „fakultativer gesellschaftsrechtlicher Rahmen") vorzuschlagen, welches es innovativen Unternehmen ermöglichen solle, zu expandieren. Dies solle rechtzeitig geschehen, um es dem Rat und dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgebern zu ermöglichen, bis Ende 2026 entscheidende Schritte zu unternehmen.
Die Prioritäten des Europäischen Rates im Zusammenhang mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union sollen durch eine ambitionierte neue horizontale Strategie für den EU-Binnenmarkt unterstützt werden. Diese soll durch den Abbau von Barrieren vor allem im Bereich der Dienstleistungen und der essenziellen Waren („essential goods“) auf die Vertiefung des Binnenmarktes ausgerichtet sein. Die Fragmentierung im Binnenmarkt soll reduziert und die Anwendung sowie die Durchsetzung der Binnenmarktregeln soll verbessert werden.