Digitaler Zivilprozess: Das Amtsgericht als Reallabor

Das Kabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit beschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für einen Testzeitraum von 10 Jahren vor ausgewählten Amtsgerichten zivilrechtliche Verfahren von der Klageeinreichung über die (Video-)Verhandlung und Beweisaufnahme bis hin zur Urteilsverkündung vollständig digital durchgeführt werden können sollen. Begleitet wird dieses Projekt vom BMJ und derzeit neun Bundesländern sowie dreizehn Pilotgerichten, die als Reallabore für die Testphase fungieren.
Das Online-Verfahren soll durch Klageeinreichung über ein digitales Eingabesystem eröffnet werden. Das System soll den Rechtssuchenden durch eine Kombination aus Voreinstellungen und Abfragedialogen die Antragstellung erleichtern und Zeit sparen. Es soll zugleich eine Verknüpfung mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) geben, so dass auch der herkömmliche elektronische Rechtsverkehr genutzt werden kann. Anträge und Erklärungen sollen dann auf einer Kommunikationsplattform eingereicht, gegebenenfalls – z. B. in Vergleichssituationen – bearbeitet und schließlich zugestellt werden können.
Um einen besonderen Anreiz für die Nutzung des Online-Verfahrens zu schaffen, soll für dieses der Gebührensatz künftig von 0,3 auf 0,2 reduziert werden.