Referentenentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 20. Juni einen Referentenentwurf zur Umsetzung des E-Evidence-Pakets der EU vorgelegt. Das EU-Paket besteht aus einer Richtlinie und einer Verordnung, mit denen die EU das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Raum zu erleichtern. Betroffen sind Unternehmen, die über das Internet Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten. Diese sollen künftig von Ermittlungsbehörden aus jedem EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, IP-Adressen, E-Mail-Inhalte oder Kundendaten entweder direkt herauszugeben (Herausgabeanordnung) oder zumindest vorübergehend zu sichern (Sicherungsanordnung). Diensteanbieter müssen zudem einen Adressaten als Ansprechpartner in der EU benennen.
Bis zum 01.08.2025 kann nun zum Referentenentwurf Stellung genommen werden.