Neue Produkthaftungsrichtlinie ist in Kraft getreten

Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2024 für die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates [nachfolgend Produkthaftungsrichtlinie] wurde am 18.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie ist am 08.12.2024 in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 09.12.2026 in nationales Recht umgesetzt werden, Artikel 22, 23, 24 Produkthaftungsrichtlinie.
Die neue Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, Artikel 2 Absatz 1. Wichtig ist, dass auch Software als Produkt im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie angesehen wird, Artikel 4 Absatz 1. U.a. enthält die Produkthaftungsrichtlinie neue Regelungen bezüglich der für fehlerhafte Produkte verschuldensunabhängig haftenden Wirtschaftsakteure, Artikel 8, zur Offenlegung von Beweismitteln, Artikel 9 und zur Beweislast, Artikel 10.
künstliche Intelligenz (Richtlinie über KI-Haftung), welche die Produkthaftungsrichtlinie aus Sicht der EU-Kommission zu „einem insgesamt wirksamen zivilrechtlichen Haftungssystem“ ergänzen soll, befindet sich hingegen noch im Gesetzgebungsverfahren, Richtlinie über KI-Haftung, Vorschlag, S. 3.