Bundestariftreuegesetz dem Bundestag zugeleitet

Mit Bundestagsdrucksache 20/14345 vom 20.12.2024 hat die Bundesregierung dem Bundestag den Entwurf für ein Tariftreuegesetz zugeleitet.
Dort ist auch die Stellungnahme des Normenkontrollrates (NKR) enthalten. Dieser kritisiert, dass der Entwurf „überflüssige Bürokratie verursacht“, da auch tarifgebundene Unternehmen erfasst werden. Diese sollten aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Er hält den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft für unvollständig und nicht in jeder Hinsicht methodengerecht kalkuliert – hier werden auch Punkte aufgegriffen, die die DIHK in ihrer Stellungnahme genannt hatte. Außerdem kritisiert der NKR, dass eine neue Behörde geschaffen wird – die Kontrollfunktion sieht er eher bei der Zollverwaltung, die bei der Kontrolle der Einhaltung von Tarifverträgen schon Erfahrungen und Kompetenzen habe. Insgesamt schlägt er vor, dass das Tariftreuegesetz erst ab deutlich höheren Auftragswerten angewandt werden sollte.
In der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Anmerkungen des NKR wird die Herausnahme tarifgebundener Unternehmen abgelehnt und auf das Präqualifizierungsverfahren verwiesen. Die Bundesregierung hält an der Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung fest. Hinsichtlich der Höhe des Erfüllungsaufwands weist sie lapidar darauf hin, dass man den Aufwand für die Kalkulation des Angebots und die gesonderte Berechnung des Lohns für den Zeitraum der Auftragsausführung nicht pauschal beziffern könne und dass das deshalb nicht in die Gesetzesfolgenabschätzung einfließen konnte.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Tariftreuegesetz keine Stellungnahme beschlossen. Das geht aus einer entsprechenden Unterrichtung durch die Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksache 20/14433 vom 08.01.2025) hervor.