Programm progres.nrw - Klimaschutztechnik: Antragstellung wieder möglich

Mitte Februar 2024 hat das Land Nordrhein-Westfalen die neue Richtlinie des Programms “progres.nrw  – Klimaschutztechnik” veröffentlicht. Damit ist die Beantragung von Zuschüssen für Investionen in zahlreiche klimaschonenende und effiziente Energietechnologien sowie für Beratungen und Konzepte auf dem Weg zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen wieder möglich. Für einige der in der Richtlinie genannten Förderbereiche ist die Antragstellung nach Angaben des Fördergebers weiterhin ausgesetzt.

Erstberatung zur klimaneutralen Transformation

Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit bis zu 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von maximal 10 Millionen Euro können über das Programm progres.nrw bis zu 10.000 Euro Zuschuss für eine externe, qualifizierte Beratung erhalten. Ziel der technisch-wirtschaftlichen Beratung sind schriftliche Handlungsempfehlungen zur nachhaltigen Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse hin zur Klimaneutralität bis spätestens 2045. 
In den Beratungen, die auf eine treibhausgasneutrale Produktion bis spätestens 2045 abzielen müssen, sind die prozessspezifischen Potenziale
  • zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Nutzung der Abwärme sowie
  • zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel
zu identifizieren und zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, Technologiepfade und übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen.
Die Förderhöhe beträgt maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der förderfähige Tagessatz der Berater:in ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Transformationskonzepte Treibhausgasneutrale Produktion 2045

Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Beschäftigten erhalten über das Programm Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro für die Erstellung umfassender Transformationskonzepte durch qualifizierte Berater:innen. Die Förderquote für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten liegt bei 80 Prozent, für größere Unternehmen bei 60 Prozent.
In den Konzepten, die auf eine treibhausgasneutrale Produktion bis spätestens 2045 abzielen müssen, sind die prozessspezifischen Potenziale
  • zur Steigerung der Energieeffizienz,
  • zur Elektrifizierung bzw. zum Energieträgerwechsel und
  • zum Carbon-Management (insb. durch Wechsel der Einsatzstoffe, der Kreislaufführung und des CO2-Managements) sowie
  • die Potenziale zur langfristigen Nutzung von Abwärme inner- und außerhalb des Betriebes 
zu untersuchen und spezifische Maßnahmen zur Ausschöpfung der Potenziale zu definieren.

Wärmekonzepte

Das Programm fördert die Erstellung von Wärmekonzepten durch externe Berater:innen in Unternehmen mit bis zu 2.500 Beschäftigten mit einem Zuschuss von maximal 25.000 Euro. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen 60 Prozent. Wird im Konzept auch die effiziente Bereitstellung oder Einbindung von Abwärme berücksichtigt, erhöht sich die  Fördersumme auf bis zu 45.000 Euro.

Weitere Förderbausteine

Private Haushalte und Unternehmen können im Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik” Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe beantragen. Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung Maßnahmen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien in folgenden Bereichen:
  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen)
  • Mitteltiefe Erdwärmesonde
  • Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
  • Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
  • Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher, Wasserstoffbasierte Heizkessel)
  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
  • Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie (Pelletkessel oder Pelletkessel mit Heizwerttechnik, Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel, Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen)
  • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Zentrale und Dezentrale Lüftungsanlagen)
  • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
  • Bildungsprämie Wärmepumpe
  • Nahwärme- und Nahkältenetze (Energieeffiziente Nahwärme- und Nahkältenetze, Kalte Nahwärmenetze)
  • Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz (Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz)
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • KlimaGebäude.NRW
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
  • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
  • Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
  • Thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme (ausgesetzt)
  • Photovoltaikanlagen außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Freiflächen-PV, Floating-PV, Agri-PV) (ausgesetzt)
  • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher (ausgesetzt)
  • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau (ausgesetzt)
  • Wasserkraftanlagen (ausgesetzt)
  • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage (ausgesetzt)
  • Förderung von Fassaden-Photovoltaik (ausgesetzt)
  • Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach (ausgesetzt)
  • Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen (ausgesetzt)

Antragstellung

Anträge können online bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.
(Quelle Bezirksregierung Arnsberg)