Schweiz: Für Entsendungen von Mitarbeiter*innen gibt es ein neues Meldeportal

Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer*innen und entsandte Arbeitnehmer*innen aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Diese muss ab Montag, 17. März, über das neue Schweizer Meldeportal easygov.swiss erfolgen. Das bisherige Meldeportal wird ab Freitag, 14. März, nicht mehr verfügbar sein.
12. März. 2025
Werden Sie jetzt aktiv und bereiten Sie Ihren Zugriff auf das neue Meldeportal vor. Zur Anmeldung im neuen Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer). Falls bisher nicht vorhanden, können Sie die UID online beantragen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die UID-Antragsbearbeitungszeit bis zu 14 Tagen beträgt.
Eine anschauliche Anleitung zur Benutzerregistrierung und Unternehmensverknüpfung auf easygov.swiss sowie weitere Informationen zur Entsendung in die Schweiz finden Sie auf unserer Seite: Arbeitseinsätze von Mitarbeitern in der Schweiz.



Jovana Stojkoski
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Enterprise Europe Network, Export, Import