Handelsrichter - Verträge prüfen lassen und Risiken abschätzen

Die praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft sind neben dem juristischen Wissen ein wichtiges Instrument, um eine faire Entscheidung eines Rechtsstreits herbeizuführen. Deshalb sind bei den Kammern für Handelssachen der Landgerichte neben den hauptamtlichen Richtern auch ehrenamtliche Richter tätig, die sog. Handelsrichter.
Astrid Striese ist eine Handelsrichterin am Landgericht Braunschweig, die auf Vorschlag der IHK ernannt wurde. Aus ihrer Erfahrung als Handelsrichterin berichtet Striese: „Immer wieder erfahren wir vor Gericht, dass gerade mittelständische Unternehmen in Vertragsfallen geraten sind oder nicht kalkuliert haben, welche Folgen es hat, wenn es zu Verzögerungen oder teilweiser Nichterfüllung von Verträgen durch Dritte kommt. Aus diesem Grund raten wir dazu, Verträge rechtzeitig und sorgfältig von Fachleuten überprüfen zu lassen.“
Nur wenn Verträge juristisch wasserdicht abgeschlossen sind, können beide Seiten darauf bauen, dass Vergütungen für Waren und Dienstleistungen tatsächlich unstrittig erbracht werden können. Zu beachten gibt es Vieles: Darunter z. B. AGBs, Verjährung, Mängelrechte und Garantiewesen, aber auch rechtliche Änderungen und neue Gesetze erschweren oft die Vertragsgestaltung. Eine Risikoabschätzung kann im Vorfeld helfen. Manchmal lassen sich auch Haftungsausschlüsse noch nachverhandeln oder je nach Sachlage Versicherungen abschließen. 
Besonders bei Geschäftsbeziehungen mit anderen Ländern, also bei grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen, ist eine genaue rechtliche Überprüfung, vor allem auch eine richtige Übersetzung der Sprache empfehlenswert.
Im Handelsgericht werden häufig Konflikte von Werks- und Lieferverträgen, Wettbewerbs- und Markenrechtsstreitigkeiten verhandelt. Striese betont, dass manche Streitigkeit, mit einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld, wahrscheinlich hätte vermieden werden können.
Neben einer Urteilsfindung besteht die Aufgabe der Handelsgerichtbarkeit auch darin, die Parteien zur Einigung zu ermuntern, was oft gelingt, „dann gehen alle Beteiligten mit einem guten Gefühl nach Hause und es haben sich die Fragen und Einlassungen unter Kaufleuten im Gerichtssaal gelohnt“, so Striese abschließend. Grundsätzlich sei es aus ihrer Sicht vorteilhaft, dass die Kammern für Handelssachen durch den Einsatz von Handelsrichtern über den erforderlichen juristischen Sachverstand hinaus über Erfahrungen aus der geschäftlichen Praxis verfügen.
sk