IHKs in MV für längere Antragsfrist beim Hilfsprogramm für Härtefälle

Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, 15. Februar 2023. „Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) begrüßen, dass das Land nun die Forderungen der IHKs aus dem November 2022 aufgegriffen, die Voraussetzungen zur Unterstützung in Härtefällen für Unternehmen geschaffen hat und Hilfen anbietet“, sagt Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in MV.
„Die Härtefall-Unterstützung für Unternehmen kann dabei nur als begleitende Maßnahme für die vom Bund eingeführten Strom- und Gaspreisbremsen verstanden werden, die insbesondere Defizite im Jahr 2022 ausgleichen sollen. Die Antragsfrist bis zum 22. März 2023 scheint sehr knapp bemessen. Viele Unternehmen wissen noch nicht mal von der Möglichkeit und müssen zunächst die Chance bekommen, den konkreten Fall für sich zu prüfen. Wir plädieren daher dafür, die jetzt benannte Antragsfrist nicht als Dogma zu nehmen, Erfahrungen im Antragsverfahren zu berücksichtigen und die Frist ggf. bedarfsgerecht zu verlängern“, so Klaus-Jürgen Strupp weiter. 

Seit heute können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut (LFI MV) einen Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Die Hilfen gelten für Ausgaben bei Strom, Gas, Heizöl, Holz, Pellets und Kohle. Unternehmen erhalten – sofern sie berechtigt sind – eine Einmalzahlung als Zuschuss, wobei der Höchstbetrag pro Betrieb auf 200.000 Euro begrenzt ist. Eine spezielle Härtefallkommission kann Einzelfälle von besonderer Härte prüfen.