Öffnungszeitenverordnung auf dem Weg: IHKs in MV begrüßen das

Neubrandenburg, 19. Februar 2025. Die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen den gestrigen (18. Februar) Kabinettsbeschluss, mit dem die Öffnungszeitenverordnung auf den Weg gebracht wurde. Damit ist von der Politik eine langjährige Forderung der Unternehmen und der IHKs in MV aufgegriffen worden. Die zeitnahe Veröffentlichung im Amtsblatt vorausgesetzt, herrschen dann ab 15. März 2025 weitestgehend gleiche Wettbewerbsbedingungen mit den konkurrierenden Tourismusregionen Schleswig-Holstein und Polen.
Die in der Öffnungszeitenverordnung geregelten Zeiträume vom 15. März bis 31. Oktober und vom 17. Dezember bis 8. Januar geben bessere Möglichkeiten für die Unternehmen als die alte Bäderverkaufsordnung und ermöglichen, die umsatzstarke Zeit zu Weihnachten und den Jahreswechsel zu nutzen.
„Wir hätten uns natürlich über eine weitergehende Regelung gefreut, die den Unternehmen die Freiheit gegeben hätte, zu öffnen, wenn sie es wirtschaftlich für sinnvoll halten“, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern als geschäftsführende Kammer der IHKs in MV. „Das wäre auch ein Schritt in Richtung des notwendigen Bürokratieabbaus bzw. des Abbaus der Überregulierung der Wirtschaft gewesen.“
Unter dem Namen „IHKs in MV“ haben sich die drei IHKs in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs: Seit dem 1. Februar 2025 der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.