Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie und Handelskammer zu Rostock ist bemüht, ihren Internettauftritt und die mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LBGG M-V) vom 10. Juli 2006 in der jeweils geltenden Fassung, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: September 2020

Barrierefreiheit der Inhalte

Der Internett Auftritt der Industrie und Handelskammer zu Rostock ist weitestgehend barrierefrei. Er wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das LBGGM M-V zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen laufend angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte nach und nach umzustellen. Darunter fallen insbesondere pdf-Dokumente, Alternativtexte an Bildern und Linktexte sowie Audiobeschreibungen bei eingebetteten Videos.

Unverhältnismäßige Belastung

Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente zeitnah weiterzuverbreiten. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht oftmals nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Entsprechend der Nutzungshäufigkeit und Nutzungsdauer passen wir diejenigen Seiten zuerst an, die am häufigsten aufgerufen wurden. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass noch nicht alle Inhalte unserer Internetseiten vollständig barrierefrei sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie der Industrie- und Handelskammer zu Rostock Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Kontakt:
IHK zu Rostock
Karen Mühlbach
Medienkoordinatorin    
Tel.: 0381 338-702
E-Mail: muehlbach@rostock.ihk.de

Beschwerdeverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Überwachungsstelle, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern wenden
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 9346
Telefax: +49 (385) 588 9703
E-Mail: