Ressource.NRW: Bis 1. April um Förderung bewerben

Im Rahmen des Förderaufrufs "Ressource.NRW" des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sich bis zum 1. April 2024 sowie in zwei weiteren Wettbewerbsrunden um Zuschüsse für Investitionen in innovative ressourceneffiziente Technologien bewerben. Insgesamt stehen für den Förderaufruf 31,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen. Förderfähig sind:
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge im Vergleich zu einem bereits bestehenden Produktionsverfahren
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Roh- oder Ausgangsstoffe
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des erzeugten Abfalls oder in die Vorbereitung der Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des von Abfall, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt oder weniger ressourceneffizient behandelt oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde.
  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von anderen Produkten, Materialien oder Stoffen, die erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden.
  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Größe des Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab und beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Fördersumme beträgt vier Millionen Euro.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanz von unter 43 Mio. EUR.
Geplant sind drei Wettbewerbsrunden mit folgenden Stichtagen:
  1. Einreichungsrunde bis 01.04.2024, 16:00 Uhr
  2. Einreichungsrunde bis 16.09.2024, 16:00 Uhr
  3. Einreichungsrunde bis 05.05.2025, 16:00 Uhr
Die Effizienz-Agentur NRW bietet vom 9. Februar bis 26. März jeweils am Dienstag und Freitag von 10:00 bis 11:00 Uhr kompakte Online-Informationsveranstaltungen an.
(Quelle efa NRW)