Merkblatt zur Brennstoffumstellung: Anträge frühzeitig einreichen
IHK und Kreis Lippe haben vor dem Hintergrund der drohenden Gasmangellage gemeinsam ein
Merkblatt zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsvoraussetzungen eines Brennstoffwechsels veröffentlicht. Es beschreibt, welche Ausnahmeregelungen zur Vereinfachung des Brennstoffwechsels gelten und was bei einem Wechsel beispielsweise von einer Erdgas- zu einer Ölheizung oder beim Aufstellen eines Flüssiggastanks zu beachten ist.
Dem drohenden Gasmangel im Winter wollen viele Unternehmen nicht nur durch Einsparmaßnahmen begegnen, sondern auch durch den Wechsel von Gas auf andere Brennstoffe. Hierfür können bau-, immissionsschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Hinzu kommen gegebenenfalls Prüfungen von Lagerbehältern oder des Brandschutzes. Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen an entsprechende Vorhaben. Es wird bei Änderungen der Rechtslage angepasst.
Der Kreis Lippe sagt zu, die erforderlichen Verfahren unter Berücksichtigung der drohenden Gasmangellage prioritär zu bearbeiten, um Unternehmen mit hohem Energiebedarf den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Entscheidend sei in jedem Fall, rechtzeitig vor einem geplanten Brennstoffwechsel Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde aufzunehmen.
Die IHKs wirken weiterhin auf die Bundesregierung ein, Verfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu hat der DIHK eine Stellungnahme abgegeben. Das Bundeskabinett hat mittlerweile eine
Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen, die in den nächsten Wochen umgesetzt werden soll. Mit Inkrafttreten wird das Merkblatt angepasst werden.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat mittlerweile
Vollzugshinweise zum Thema veröffentlicht.
(Quelle Kreis Lippe, IHK Lippe)