progres.nrw verbessert: Land fördert Ausbau der E-Mobilität

Das Land NRW hat das Programm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ überarbeitet und erweitert. So fördert das Land unter anderem die Anschaffung von elektrisch betriebenen Kleinwagen bei sozialen Diensten, Carsharing-Anbietern und Kommunen. Der Förderhöchstbetrag für E-LKW-Ladepunkte wurde von 10.000 Euro auf 50.000 Euro je Ladepunkt erhöht. Die Antragstellung wurde vereinfacht.
  • Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser: Die Förderung beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen, 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro.
  • Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.
  • Schnellladeinfrastruktur für E-LKW: Die Förderung beträgt 40 Prozent bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro je Ladepunkt.
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur: Öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Elektromobilität für ambulante soziale Dienste: Für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-PKW können ambulante Pflegedienste 5.000 Euro je Fahrzeug erhalten. Ladeinfrastruktur wird mit 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Elektromobilität im Bereich Carsharing: Im stationsbasierten Carsharing eingesetzte Fahrzeuge werden mit 5.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Die Förderung für die Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 5.000 Euro je Ladepunkt.
  • Elektromobilität für Kommunen: Kleinst- und Kleinwagen werden mit 5.000 Euro je Fahrzeug gefördert. Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 8.000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.
  • Normalladeinfrastruktur wird mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Schnellladepunkte werden mit maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung gefördert.
(Quelle MWIKE NRW)