NRW: KMU-Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas gestartet
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, freiberuflich Tätige und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht-leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Prüfung und Bewilligung in einem digitalen Antragsverfahren.
Zu den nicht-leitungsgebundenen Energieträger zählen neben Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas auch Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Voraussetzungen
- Den Zuschuss erhalten Betroffene, wenn sich die Preise für Beschaffungen im Jahr 2022 gegenüber den Kosten auf Basis des jeweiligen Referenzpreises des nicht-leitungsgebundene Energieträgersmehr mehr als verdoppelt haben. Maßgeblich ist das Datum der Lieferung.
- Es können nur Anschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger bezuschusst werden, die für den Betrieb der Betriebsstätte genutzt werden.
- Antragstellende KMU im Sinne der Billigkeitsrichtlinie sind Rechtsträger, welche wirtschaftlich am Markt tätig sind, durch die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse des Bundes unterstützt werden können und bis zu 250 Mitarbeitende beschäftigen.
- Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe müssen die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
- Der Sitz der Hauptgesellschaft des antragstellenden KMU muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Es kann nur in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchte Energie bezuschusst werden.
- Für mehrere Rechnungen einer oder mehrerer Feuerstätten darf nur ein Antrag gestellt werden.
- Der ermittelte Entlastungsbetrag muss die “Bagatellgrenze” von 2.000 EUR übersteigen.
Umfang des Zuschusses
- 80 Prozent der Kosten, um die der Rechnungsbetrag 2022 den Betrag übersteigt, der sich bei Berechnung auf Grundlage des doppelten Referenzpreises bezogen auf die Bestellmenge ergibt.
- Die Referenzpreise sind Bruttopreise (insb. einschließlich Umsatzsteuer und CO2-Abgabe, sofern relevant) und wurden für die aufgeführten Energieträger wie folgt festgelegt:
- Heizöl: 71 Cent/Liter
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter
- Holzpellets: 24 Cent/kg
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
- Holzbriketts: 28 Cent/kg
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
- Kohle / Koks: 36 Cent/kg
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren läuft ausschließlich online über die NRW-Bank (Antragstellung – Eigenständiges Unternehmen oder Unternehmensverbund, Antragstellung – Soloselbständige oder Freiberufler)
Im Rahmen des Antragsverfahrens können prüfende Dritte (z.B. Steuerberater/innen) gegenüber der NRW.BANK bestätigen, dass
- ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist,
- die KMU-Eigenschaft im Sinne der Billigkeitsrichtlinie erfüllt ist oder
- dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt.
Die Kosten für die Bestätigung können einmalig pauschal mit 400,00 EUR erstattet werden.
Bereits seit 21. März 2023 können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Zuschüsse in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 beantragen. Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen außerdem eine Härtefallkommission eingerichtet. (FAQ, Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
(Quelle MWIKE NRW)