Gestartet: Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen

Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Sie läuft maximal bis zum 31. Dezember 2026. Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“). Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen.
Die Förderung kann von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbänden und Eigenbetrieben, Schulen, Krankenhäusern sowie kirchlichen Einrichtungen (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht) beantragt werden.
Die Förderung umfasst:
die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher:
  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
    • Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen; 
    • Ab- und Adsorptionsanlagen (ohne Komponenten und Systeme für den Freikühlbetrieb);
    • Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung beziehungsweise mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler.
  • Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung. Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess.
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler. Die Nachrüstung von Trockenkühlern wird als Vor- oder Freikühler gefördert.
  • Installation von Komponenten und Systemen (nur in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit)
    • Tiefkühl-(TK)-Stufen;
    • Luftkühler und Rückkühler;
    • thermische Speicher;
    • Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen;
    • Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb;
    • Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer-und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb;
    • Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
  • „Effizienz-Umrüstung“: An bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln werden folgende Nach- und Umrüstungen gefördert.
    • Verpflichtende Maßnahmen:
      • Umrüstung auf ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel mit mindestens 0,5 und höchstens 10 Kilogramm Füllmenge sowie
      • Einbau eines druckgesteuerten Drehzahlreglers für den Verflüssigerventilator zur Absenkung des Verflüssigungsdruckes der Anlage bei niedrigen Außentemperaturen.
    • ​​​​​​​optionale Maßnahmen:
      • Einbau eines elektronischen Expansionsventils und/oder
      • Einbau eines Inverters zur Verdichter-Drehzahlregelung und/oder
      • Einbau eines Inneren Wärmeübertragers oder „In-Kontakt-Bringen“ von Saugleitung und Flüssigkeitsleitung.
Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschließlich der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen.
Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei von der der Art der Anlage, der Kälteleistung und ggf. von sonstigen Anforderungen ab. Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent, die Förderhöchstsumme maximal 200.000 Euro pro Maßnahme. Mit einem Förderrechner können interessierte Unternehmen die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie unverbindlich berechnen.
Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen.
Die Förderung läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus.