Ausschreibung bis 30. April: Disruptive Ansätze zur industriellen Nutzung von CO2
Das BMBF-Programm „Disruptive Ansätze zur industriellen Nutzung von CO2“ zielt darauf ab, die Entwicklung neuartiger Ansätze für die Umwandlung von CO2 aus industriellen Punktquellen oder der Atmosphäre zu fördern, die entweder bereits bekannte Lösungen wesentlich effizienter machen oder völlig neue Produkte und Märkte anvisieren. Der industrielle Einsatz soll so weit wie möglich vorbereitet werden, deswegen ist eine Förderung bis zum Einsatz in einer Demonstrationsanlage möglich. Interessierte Unternehmen und Verbünde können ihre Projektskizzen bis zum 30. April 2025 online einreichen.
Mögliche Produkte, Prozesse oder Fragestellungen umfassen:
- Kunststoffe und deren Monomere
- Fein- und Plattformchemikalien
- Synthesegas, weitere Olefine, Kraftstoffe, Harnstoff;
- Mineralisierungsprodukte
- die Identifikation, Analyse und Optimierung neuer Katalysatoren (photo-, photo-elektro-, organokatalysiert) oder Katalysator-Systeme
- neue Verfahren zur CO2-Nutzung durch alternative Energiebereitstellung mittels Laser, Plasma oder der Sonne, elektrochemische Verfahren, solarthermische Verfahren und weitere
- neuartige Ansätze, die Direct Air Capture- (DAC) und CCU-Anlagen koppeln wollen
- Hebung von Synergien zwischen CCU-Ansätzen und der Kohlenstoffbereitstellung durch Recycling
- Vorschläge für eine besonders flächensparende, integrierte Herstellung von Chemikalien
Antragsberechtigt sind Einzelvorhaben oder Verbünde, bestehend aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften oder Nichtregierungsorganisationen. Die Antragstellung durch KMU und Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschüsse (für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren) gewährt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich (PtJ) bis spätestens zum Stichtag 30. April 2025 zunächst eine maximal zwölfseitige Projektskizze durch die vorgesehene Projekt- beziehungsweise Verbundkoordination über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu erstellen und vorzulegen. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Projektskizze und die Kriterien, nach denen sie bewertet werden, sind in der Richtlinie beschrieben.
(Quelle BMBF)