BMWK: Klimapolitische Sektorleitlinien für Exportgarantien veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Rahmen seiner Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung die neuen klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien (DIA) veröffentlicht.
Die Garantieinstrumente des Bundes bieten Schutz für Exporteure, Investoren und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen bei Geschäften im Ausland. Sie ermöglichen oder erleichtern den Markteintritt und können dadurch die Diversifizierung von Absatzmärkten ermöglichen.
Die klimapolitischen Sektorleitlinien umfassen die Sektoren, die für die Dekarbonisierung eine entscheidende Rolle spielen und für die Exportkreditgarantien von herausragender Bedeutung sind.Die Sektorleitlinien gelten für olgenden drei Sektoren:
- Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung fossiler Energieträger),
- Industrie (Chemie und Metall),
- Transport mit ziviler Luft- und Schifffahrt.
In diesen Sektoren sollen Exporte von grünen Technologien durch Deckungserleichterungen angereizt und intensiviert werden. Die Sektorleitlinien legen dabei drei Kategorien fest:
grüne Kategorie: für besonders förderungswürdige (grüne) Technologien, die einen deutlichen Beitrag zum Erreichen des 1,5°-Ziels leisten.
- Erleichterungen
- Die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung für die wirtschaftlichen und politischen Risiken wurde von 95 Prozent auf 98 Prozent erhöht – damit verbilligen sich die Finanzierung und das deutsche „grüne“ Produkt.
- Der generell zulässige Auslandsanteil wurde auf 70 Prozent erhöht. Damit erhalten Exporteure größere Flexibilität beim Sourcing und bessere Angebotspreise. Voraussetzung ist, dass Kernkompetenzen bzw. Schlüsseltechnologien weiterhin in Deutschland verbleiben.
- Auf die Anzahlungserfordernis für lokale Kosten wird verzichtet. Damit kann der bundesgedeckte Teil der Gesamtfinanzierung steigen und die Kosten für die Kreditfinanzierung insgesamt werden spiegelbildlich reduziert.
- Der Entgeltzuschlag für Lokalwährungen (so genannte „Weichwährungen“) entfällt. Damit wird die Prämie für Finanzierungen in Währungen abseits von Euro und Dollar der von solchen Hartwährungen gleichgestellt. Der Zuschlag hatte gerade „grüne“ Vorhaben behindert, da deren Erträge häufig auch in Ländern mit so genannten Weichwährungen generiert werden.
- Bessere Deckungskonditionen
- Die Reduktion des Garantieentgelts um 20 Prozent, jedoch nicht auf weniger als auf 0,4 Prozent pro Jahr.
- Die Reduktion des Selbstbehalts im Schadensfall von 5 Prozent auf 2,5 Prozent.
- Die Verlängerung der Garantielaufzeit auf 20 Jahre, sofern dies unter Berücksichtigung des Rechtsschutzes möglich ist.
- Verzicht auf die Antragsgebühr bei Erneuerbare-Energien-Projekten sowie Projekten zur Herstellung von grünem Wasserstoff.
weiße Kategorie: bspw. Export von Maschinen und Anlagen, die mit dem 1,5°-Ziel vereinbar sind, aber keinen wesentlichen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten. Bei Produkten, die in die weiße Kategorie fallen, bleiben die Konditionen unverändert.
rote Kategorie: Für Produkte der roten Kategorie, die nicht mit dem 1,5°-Pfad vereinbar sind, gilt ein Deckungsausschluss. Solche Exporte können nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden.
In einem Schlaglicht-Artikel, bei Euler Hermes (Exportgarantien) und bei PriceWaterhaous Coopers (Investitionsgarantien) werden die Änderungen ausführlich beschrieben.
(Quelle BMWK)