Kraftwerksstrategie: Bundesregierung hat sich geeinigt

Die Bundesregierung hat sich auf zentrale Elemente einer Strategie zum Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke geeinigt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) fordert, dass bestehende Kraftwerke erst abgeschaltet werden sollten, wenn die neuen Anlagen am Netz sind.
Die Bundesregierung plant in einem ersten Schritt bis Ende 2025, dass bis zu 10 Gigawatt (GW) wasserstofffähiger Kraftwerke in vier Bieterrunden à 2,5 GW an systemdienlichen Standorten ausgeschrieben werden sollen. Sie sollen ab einem 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 vollständig auf Wasserstoff umgestellen werden. Diese Kraftwerke sollen der Bundesregierung zufolge an „systemdienlichen Standorten“ stehen.
Damit fällt die Kraftwerksstrategie deutlich kleiner aus als ursprünglich avisiert. Im Frühsommer war von insgesamt 25 Gigawatt neuer, staatlich beschaffter Kapazität die Rede (Background berichtete). H2-ready sollte etwa 15 GW umfassen. Für reine H2-Anlagen waren 4,4 GW vorgesehen. Hinzu kamen sogenannte Hybridkraftwerke im gleichen Leistungsumfang. Diese Anlagen, die im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien und Elektrolyseuren Strom aus Wasserstoff erzeugen sollen, werden nun nicht mehr erwähnt.
In den KWS-Kraftwerken soll Wasserstoff aller Farben verwendet werden dürfen, das heißt beispielsweise auch sogenannter blauer Wasserstoff (aus Erdgas), dessen CO2 bei der Entstehung abgeschieden und gespeichert wird. Allerdings bleibt offen, ob die Kraftwerke direkt CCS einsetzen dürfen.
Obgleich bisher noch keine Details zum Ausschreibungsdesign bekannt sind, ist sowohl eine Investitions-, als auch eine Betriebskostenförderung im Gespräch, wobei letztere insbesondere die Preisdifferenz zwischen Gas- und Wasserstoffpreisen kompensieren soll. Die Maßnahmen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Reine H2-Kraftwerke sollen nur noch im Rahmen der Energieforschung und im Umfang von 500 Megawatt gefördert werden.
Die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die in der Kraftwerksstrategie enthaltenen Kraftwerke sollen substanziell beschleunigt werden. Bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren sollen ohne Einschränkung abgebaut und alle Möglichkeiten genutzt werden, um insbesondere den Zubau von Elektrolyseuren zu beschleunigen, die systemdienlich betrieben werden sollen. Auch Doppelbelastungen mit Abgaben und Gebühren auf Strom zur „Speicherung und Elektrolyse“ sollen beseitigt werden. Die Nutzung von Überschussstrom wird uneingeschränkt ermöglicht; alle bestehenden regulatorischen Hürden werden so weit wie möglich abgebaut, so die Bundesregierung.
In einem zweiten, bisher kaum konkretisierten Schritt sollen ab dem Jahr 2028 Kapazitätsmechanismen zusätzliche Leistungen sicherstellen. Dabei sollen durch Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize nicht nur wasserstofffähige Kraftwerke, sondern auch beispielsweise Langzeitspeicher adressiert werden.
Beide Schritte der Kraftwerksstrategie stehen unter dem Vorbehalt einer Notifizierung durch die EU-Kommission. Während die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke bereits schwierig sein dürfte, ist davon auszugehen, dass die Etablierung von Kapazitätsmechanismen ein noch größerer beihilferechtlicher Kraftakt werden könnte.

Erste Einschätzung von DIHK und IHK NRW

DIHK: Es sei gut, dass die Bundesregierung nach vielen Verzögerungen ihre Kraftwerksstrategie nun vorantreiben wolle. Versorgungssicherheit sei für die Unternehmen nicht verhandelbar. Daher sollte auch klar sein, dass bestehende Kraftwerke erst abgeschaltet würden, wenn neue Anlagen ausreichend und verlässlich am Netz seien. Aus Sicht der Wirtschaft sei eine Investitionsförderung einer dauerhaften Förderung der Betriebskosten vorzuziehen. (Pressemeldung)
IHK NRW: Die Industrie- und Handelskammer NRW äußert sich durch Ihren Präsidenten Ralf Stoffels, unzufrieden damit, dass nur zehn Gigawatt Leistung ausgeschrieben werden sollen. Das reiche nicht aus, um bundesweit die Versorgung sicherzustellen.
Laut der IHK NRW-Studie “Versorgungssicherheit 2030” werden allein in NRW 7,6 GW und bundesweit 20 bis 30 Gigawatt zusätzliche Kraftwerksleistung gebraucht. Das aktuelle IHK NRW-Energiemonitoring zeigt, dass gerade beim Ausbau der Windenergie und der gesicherten Leistung zu wenig passiert.
(Quelle DIHK)