EU-Institutionen erreichen Einigung bei Ökodesign-Verordnung
Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament haben diese Woche eine Einigung über die Ökodesign-Verordnung erzielt. Damit soll Nachhaltigkeit schon im Design von Produkten angelegt werden. Dies soll Abfall reduzieren und zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft beitragen.
6. Dezember 2023
Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen sicherstellen, dass Produkte leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyclen sind. Im Fokus stehen Textilien (vor allem Kleidung und Schuhe) – Möbel, Stahl, Aluminium, Farben, Reifen, aber auch Smartphones, Tablets und Laptops.
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Institutionen enthält der Text nun auch ein Vernichtungsverbot von unverkaufter Kleidung, das spätestens 2028 in Kraft treten soll. Das geht sogar noch über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinaus. Der finale Kompromiss sieht außerdem vor, dass die EU prüft, ob ein Vernichtungsverbot auch für Kleinelektronik Sinn macht.
Eng mit der Ökodesign-Verordnung verbunden ist das Konzept eines digitalen Produktpasses, der die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung eines Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält. Langfristig soll der Pass auch dazu beitragen, einen Reparaturindex für elektronische Geräte zu etablieren.
Als finaler Schritt steht nun die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat an, bevor die Verordnung 2024 in Kraft treten kann. Die DIHK hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und setzt sich aktuell für eine schlanke und effiziente Umsetzung des digitalen Produktpasses ein.
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N. N.
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Themen: Umwelt- und Energieberatung, Umwelt- und Energiepolitik