Pressemitteilung vom 16. August 2023

Wachstumschancengesetz

Aufgrund des Vetos von Familienministerin Paus verzögert sich eine Entscheidung.

IHK fordert Nachbesserungen für KMU bei Klimaschutzinvestitionen und Forschungsförderung

Kleinere Unternehmen sind oft technologische Vorreiter: Bürokratie darf Innovation in KMU nicht ausschließen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt sich für eine Anpassung des geplanten Wachstumschancengesetzes ein. Dieses sei in der Ausgestaltung zu bürokratisch und drohe, bei der steuerlichen Forschungsförderung und der Klimaschutzinvestitionsprämie die Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu ignorieren.
Angesichts der sich verschärfenden Belastungen heimischer Unternehmen durch Fachkräftemangel, Bürokratie, hohe Steuern und Energiepreise fordert die IHK maßgeschneiderte Nachbesserungen.

Innovation ist ein zentraler Erfolgsfaktor

"Unsere Wirtschaft steht unter einem ständigen Innovationsdruck, der ihren Erfolg maßgeblich beeinflusst“, so Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. In Baden-Württemberg wie auch im übrigen Deutschland tätigen die Unternehmen den überwiegenden Teil der Investitionen in Forschung und Entwicklung. Diese Ausgaben sind rückläufig, selbst in Schlüsselbranchen wie dem Kraftfahrzeugbau.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, Unternehmen steuerlich zu entlasten und durch gezielte Anreize Investitionen in Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen zu fördern. Das soll die Konjunktur beleben und Impulse gegen die sinkende internationale Wettbewerbsfähigkeit setzen.

Gesetz enthält viele richtige Ansätze

Die IHK begrüßt diese Absicht. "Das geplante Maßnahmenpaket enthält positive Aspekte wie die Investitionsprämie für Klimaschutz und die Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung“, so Herre. „Wir müssen sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht ausgeschlossen werden, denn diese sind oft Vorreiter bei technologischen Fortschritten.“ So stammten 21 Prozent der beim europäischen Patentamt eingereichten Patentanträge von KMU. „Diese Unternehmen verfügen aber über weniger Ressourcen und Kapazitäten, um bürokratische Hürden für Schutzrechte oder Förderungszulagen zu überwinden."

Ausgestaltung geht an kleinen Unternehmen vorbei

In Bezug auf die Investitionsprämie für Klimaschutz bemängelt die IHK, dass förderfähige Investitionen in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem oder Energieaudit enthalten sein müssen, denn viele KMU haben diese Systeme derzeit nicht implementiert. „Diese Anforderungen stehen dem erforderlichen Bürokratieabbau völlig entgegen und würden die betroffenen KMU viel kostbare Zeit und Ressourcen kosten“, so die IHK-Hauptgeschäftsführerin. Auch die Mindestbeträge für Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Begrenzung der Anträge auf zwei pro Förderzeitraum benachteiligen kleinere Unternehmen. Die IHK fordert außerdem eine Anpassung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, um auch Start-ups und Kleinstunternehmern den Zugang zu Forschungszulagen und Investitionsprämien zu ermöglichen, die ihren Gewinn als Überschussrechnung ermitteln und nicht bilanzieren.

Hintergrundinformationen:

Das geplante "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" soll die Rahmenbedingungen für mehr Wirtschaftswachstum, Investitionen und Innovationen im Kontext neuer Technologien schaffen. Der Hintergrund sind die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie, geopolitische Spannungen und andere Herausforderungen.
Der Referentenentwurf für das Gesetz wurde am 14.07.2023 den Verbänden vorgelegt und sollte am 16.08.2023 durch das Bundeskabinett in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Derzeit ringt die Ampel-Koalition noch mit einer Einigung. Die finale Entscheidung über das Gesetz ist für November 2023 geplant.