Pressemitteilung 19. Dezember 2024

Der Aufenthaltstitel lässt auf sich warten

IHK-Chefin fordert Nachbesserungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bislang 18 Vereinbarungen mit Ausländerbehörden in der Region geschlossen

Die Ausbildung beendet, das Jobangebot in der Tasche – und trotzdem müssen Auszubildende aus Drittstaaten und hiesige Betriebe oft monatelang auf den Arbeitsbeginn warten. Der Grund: Nach dem Ende der Ausbildung muss bei der Ausländerbehörde eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden – und das kann dauern.

IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre fordert eine Nachbesserung beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz: „Nach erfolgreichem Abschluss von Studium oder Ausbildung in Deutschland sollten Beschränkungen für Nebenbeschäftigungen sofort entfallen, damit die jungen Menschen bis zur Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkt arbeiten können“, so Herre. „Zudem könnte auf die derzeit notwendige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit verzichtet werden, da sich die Fachkräfte, die im Inland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, auf dem deutschen Arbeitsmarkt bereits auskennen.“ Perspektivisch wäre es dann auch möglich, dass – ähnlich wie bei der Blauen Karte EU – für das Arbeitsverhältnis nicht mehr eine Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt, sondern dieses dort lediglich angezeigt werden müsse. Für die IHK-Chefin wäre das ein wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen und die langfristige Bindung von in Deutschland ausgebildeten Fachkräften zu erleichtern. „Jede Vereinfachung ist ein Gewinn.“

IHK unterstützt mit mittlerweile 18 Kooperationen

Derzeit sei es für Unternehmen und Fachkräfte kaum möglich, alleine den Weg durch das Dickicht an Vorschriften und Widrigkeiten bei der Fachkräftezuwanderung zu finden, sagt Herre. Ein Grund, warum die IHK vor gut einem Jahr zusammen mit der Handwerkskammer eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde Stuttgart geschlossen hat. Ziel war es, Prozesse beim beschleunigten Fachkräfteverfahren zu beschleunigen und klare Ansprechpartner für Unternehmen zu schaffen, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten. Mittlerweile sind 17 weitere Kooperationen mit Ausländerbehörden in der Region Stuttgart hinzugekommen.

Insgesamt haben die Expertinnen der IHK mehr als 220 Unternehmen und Fachkräfte zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und zum Aufenthaltsrecht beraten sowie mehr als 20 beschleunigte Fachkräfteverfahren auf den Weg gebracht. „Dadurch helfen die Kolleginnen nicht nur den Unternehmen, sie entlasten auch die Ausländerbehörden. Eine klassische Win-Win-Situation für beide Seiten.“

Neue Landesagentur: Chance für schnellere Verfahren

Weitere Unterstützung könnte ab Januar 2025 die geplante Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften bringen. „Wir erhoffen uns von der neuen Landesagentur digitale und einheitliche Abläufe und dadurch deutlich schnellere Verfahren“, sagt Herre. Davon würden auch die lokalen Ausländerbehörden profitieren. Allerdings bleibe vieles, wie die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen oder der Wechsel von Zweck und Arbeitgeber, weiterhin Aufgabe der unteren Ausländerbehörden. Damit die Fachkräfte, die bereits ins Land gekommen seien, auch langfristig bleiben würden, müssten die lokalen Behörden gut aufgestellt sein und ihre Fälle schnell bearbeiten können. Für die IHK-Chefin ist Fakt: „Die Arbeit der lokalen Ausländerbehörden bleibt ein entscheidender Standortfaktor – für Fachkräfte, Unternehmen und den Wirtschaftsstandort. Deshalb werden wir auch weiterhin die Behörden in der Region Stuttgart unterstützen.“