Pressemitteilung 4. Juni 2025
Wirtschaftsministerkonferenz muss liefern
IHK-5-Punkteplan zur leichteren Fachkräfteeinwanderung liegt auf dem Tisch – Susanne Herre: „Regelungen mit Augenmaß gehören ins Gesetz“
Wenn sich in dieser Woche die Wirtschaftsministerinnen und -minister in Stuttgart treffen, steht ein Thema ganz oben auf der Agenda: die erleichterte Zuwanderung von Fachkräften. Ein entsprechendes Beschlusspapier liegt vor – mit zahlreichen Forderungen, die die IHK Region Stuttgart seit Langem erhebt. Unter anderem sollen aufwendige Zustimmungserfordernisse der Bundesagentur für Arbeit deutlich reduziert werden. Die IHK-Organisation hat dazu einen eigenen 5-Punkte-Plan vorgelegt.
„Jetzt muss die Wirtschaftsministerkonferenz liefern“, fordert IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. „Wir erwarten, dass das Papier der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen wird – und dass die Länder sich im Bund aktiv für eine schnelle Umsetzung stark machen.“
Bürokratie-Dschungel, Papierprozesse und überlastete Ämter verzögern aktuell landesweit hunderte Job- und Ausbildungsstarts pro Jahr – manche platzen ganz. „Wir stehen mit vielen verärgerten Unternehmen in Kontakt und beraten sie beim komplizierten Weg durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Dabei hätten wir ein wirksames Gegenmittel: einfache, digitale Abläufe, volle Transparenz und eine gelebte Willkommenskultur“, so Herre.
In manchen Ausländerbehörden würden heute bereits Ermessensspielräume genutzt, um Verfahren zu verkürzen. Die IHK-Chefin fordert, diesen „gelebten Pragmatismus“ verbindlich ins Gesetz zu schreiben. „Was heute nur als Ausnahme und teilweise in pragmatischen Behörden läuft, braucht morgen ein solides Gesetzesfundament – sonst bremsen wir Tempo und Planungssicherheit bei der Fachkräftezuwanderung aus.“ Beispiele für pragmatische Lösungen habe die IHK im 5-Punkte-Plan zusammengefasst.
Das steckt im 5-Punkte-Plan der IHK:
- Ein Schritt weniger:
In vielen Fällen kann bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wegfallen – etwa dann, wenn es nur um die Verlängerung bestehender Titel geht oder bei der Ausbildung, wenn die zuständigen Kammern ohnehin prüfen. - Direkt nach dem Abschluss durchstarten:
Wer hier Studium oder Ausbildung beendet, darf sofort voll arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis soll sechs Monate länger gelten und die Beschäftigung automatisch nach dem Abschluss erlauben, bis die Behörde über den neuen Status – beziehungsweise den „Zweckwechsel“ - entschieden hat. - Jobwechsel ohne Pause:
Für Fachkräfte reicht künftig eine einfache Mitteilung an die Ausländerbehörde, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Die Ausländerbehörde kann den Wechsel dann aussetzen, falls etwas nicht passt. - Faire Löhne, aber realistisch:
Bei der Anerkennungspartnerschaft können Betriebe in der Qualifizierungsphase unter Fachkraftniveau zahlen – ein Anreiz, von diesem neuen Einwanderungsweg überhaupt Gebrauch zu machen. - Westbalkanregelung sichern und öffnen:
50 000 Visa pro Jahr müssen bleiben. Das heißt, das Kontingent der Westbalkanregelung sollte nicht halbiert werden, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob auch Beschäftigte aus der Ukraine über diesen Weg in Aufenthaltstitel zur Beschäftigung wechseln können.
Neben einfachen, praxisnahen Regelungen und Verfahren mahnt die IHK-Chefin mehr Transparenz in den Verfahren an, etwa über eine Tracking-Möglichkeit. Und: „Wir brauchen dringend kundenfreundliche Lösungen und eine echte Willkommenskultur.“