Pressemitteilung 6. März 2025
EU-Kommission will Unternehmen von Dokumentationspflichten bei CBAM entlasten
Marc Bauer: „Die Betriebe brauchen schnell Rechtssicherheit“
Hoffnungsschimmer für die bürokratiegeplagte Wirtschaft: Die EU-Kommission will über 90 Prozent der Unternehmen von aufwendigen Dokumentationspflichten beim europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) befreien – das sind EU-weit immerhin rund 180.000 Betriebe. Dafür soll der Grenzwert für EU-Importe von derzeit 150 Euro pro Importsendung auf 50 Tonnen importierte CBAM-Güter pro Jahr angehoben werden – ab dann müssen Unternehmen den Kohlendioxid-Ausstoß dafür angeben.
Für Marc Bauer, stellvertretender Leiter Außenwirtschaft, „fast“ ein Grund zum Feiern. „Wir setzen uns seit Jahren auf allen politischen Ebenen für Erleichterungen beim europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus ein und haben auch über das Meldeportal der EU-Kommission (have your say) unsere Stellungnahme abgegeben. Es ist gut, dass die Stimme der Wirtschaft gehört und erste Schritte eingeleitet werden. Wir bleiben dran. Denn es ist wichtig, dass auch das EU-Parlament und der Rat dem Vorschlag zustimmen.“
Für Marc Bauer, stellvertretender Leiter Außenwirtschaft, „fast“ ein Grund zum Feiern. „Wir setzen uns seit Jahren auf allen politischen Ebenen für Erleichterungen beim europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus ein und haben auch über das Meldeportal der EU-Kommission (have your say) unsere Stellungnahme abgegeben. Es ist gut, dass die Stimme der Wirtschaft gehört und erste Schritte eingeleitet werden. Wir bleiben dran. Denn es ist wichtig, dass auch das EU-Parlament und der Rat dem Vorschlag zustimmen.“
Einfache Lösung über Zollanmeldung
Für Bauer ist eine schnelle und verlässliche Entscheidung wichtig. „Die Betriebe, die künftig nicht mehr von den umfassenden Dokumentationspflichten betroffen sein sollen, benötigen rasch Klarheit.“ Denn alle anderen müssten sich bis zum 1. Januar 2026 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren, sonst können sie nicht mehr importieren. Die Registrierung sei aber ein sehr aufwendiger Prozess. Zusätzlich dazu müssten die Betroffenen CO2-Zertifikate kaufen. „Das muss dringend vereinfacht werden“, sagt Bauer. „Wir fordern schon lange, dies über die Zollabwicklung zu lösen. Denn die Zollanmeldung enthält bereits alle erforderlichen Daten, die CO2-Abgaben könnten einfach abgerechnet werden. Für viele Unternehmen wäre das eine echte Alternative zur Registrierung.“
Laut einer IHK-Umfrage beklagen die Unternehmen bei der Umsetzung des C02-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) hohe Bürokratielasten und eine komplexe Infrastruktur. Betroffen sind vor allem Importe von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Bei CBAM müssen die Betriebe schrittweise bis 2026 pro Quartal in einem ausführlichen Bericht Auskunft geben, wie hoch der Kohlendioxid-Ausstoß der in die EU eingeführten Güter ist. Diese Daten sind oft nur schwer beschaffbar. Ab 2026 folgen dann Registrierung und Zertifikate-Kauf.
Mit dem europäischen CO2-Grenzausgleichmechanismus sollten Wettbewerbsnachteile für Unternehmen aus den EU-Klima-Gesetzen ausgeglichen werden. Aus Sicht von Bauer gelingt das bislang nur eingeschränkt: „Statt Wettbewerbsnachteile abzumildern, werden die Betriebe mit noch mehr Bürokratie belastet. Wir hoffen sehr, dass das EU-Parlament und der Rat dem Vorstoß der Kommission folgen und neben der Bagatellschwelle weitere Vereinfachungen einführen.“
Laut einer IHK-Umfrage beklagen die Unternehmen bei der Umsetzung des C02-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) hohe Bürokratielasten und eine komplexe Infrastruktur. Betroffen sind vor allem Importe von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Bei CBAM müssen die Betriebe schrittweise bis 2026 pro Quartal in einem ausführlichen Bericht Auskunft geben, wie hoch der Kohlendioxid-Ausstoß der in die EU eingeführten Güter ist. Diese Daten sind oft nur schwer beschaffbar. Ab 2026 folgen dann Registrierung und Zertifikate-Kauf.
Mit dem europäischen CO2-Grenzausgleichmechanismus sollten Wettbewerbsnachteile für Unternehmen aus den EU-Klima-Gesetzen ausgeglichen werden. Aus Sicht von Bauer gelingt das bislang nur eingeschränkt: „Statt Wettbewerbsnachteile abzumildern, werden die Betriebe mit noch mehr Bürokratie belastet. Wir hoffen sehr, dass das EU-Parlament und der Rat dem Vorstoß der Kommission folgen und neben der Bagatellschwelle weitere Vereinfachungen einführen.“