Pressemitteilung 26. Februar 2025

EU-Kommission will Sorgfaltspflichten begrenzen

Großer Erfolg für die Wirtschaft: EU-Kommission will Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer begrenzen und zivilrechtliche Haftung streichen - Kommission hat die Forderungen der Unternehmen gehört

Die Europäische Kommission will die Sorgfaltspflichten für Unternehmen auf direkte Geschäftspartner begrenzen und die zivilrechtliche Haftung innerhalb der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) streichen. Das sind zwei der Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die die Kommission mit ihrer Omnibus-Verordnung in dieser Woche vorgestellt hat. „Für unsere exportstarken Unternehmen wäre das eine enorme Erleichterung und ein Schritt zurück zu mehr Sicherheit. Denn die bisher geltende Sorgfaltspflicht innerhalb der kompletten Lieferkette ist für viele Betriebe kaum zu bewältigen und eine zivilrechtliche Haftung führt zu unkalkulierbaren Haftungsrisiken und Unsicherheiten für Unternehmen“, sagt Tassilo Zywietz, Leiter des Bereichs International der IHK Region Stuttgart.
Aus Sicht der IHK ist die Neuregelung ein längst überfälliger Schritt hin zu praxistauglichen Regeln. Bereits beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hatte sie sich gegen eine zivilrechtliche Haftung und für eine Fokussierung auf die unmittelbaren Zulieferer ausgesprochen. „Unser Einsatz hat sich gelohnt: Die Kommission hat die Forderungen der Wirtschaft gehört und stellt sich nun klar gegen eine Ausweitung der Haftungsrisiken und Mehrbelastungen“, erklärt Silke Helmholz von der Stabstelle Internationales Wirtschaftsrecht.
Der Vorschlag muss nun dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, das sich in der Vergangenheit kritisch zu einer potenziellen Abschwächung der CSDDD-Pflichten geäußert hat. Einige Abgeordnete haben bereits Widerstand angekündigt. Nach Auffassung der IHK ist es nun entscheidend, dass sämtliche EU-Institutionen gemeinsame Lösungen finden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhalten. „Nur so lässt sich ein klarer und fairer Rechtsrahmen schaffen, der verantwortungsvolles Wirtschaften in globalen Lieferketten fördert, ohne die Unternehmen durch überzogene Auflagen zu belasten“, so Zywietz.

Hintergrund

Die Europäische Kommission will den bürokratischen Aufwand für Unternehmen bis 2030 jährlich um 37,5 Milliarden Euro senken. Dieses ambitionierte Ziel ist Teil einer neuen Wettbewerbsfähigkeitsagenda von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Zugleich plant die Kommission mit einer „Omnibus-Verordnung“, zentrale Elemente der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Taxonomie zu vereinfachen.