Prüfungsanmeldung-Online
Die Oldenburgische IHK wird in Ihren Prozessen rund um die Ausbildung digitaler. Im nächsten Schritt stellen wir unsere Prüfungsanmeldung auf eine digitale Prüfungsanmeldung um. Die Prüfungsanmeldung für die Abschlussprüfung Sommer 2026 erfolgt für alle Berufe ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros).
- Wie kann die Prüfungsanmeldung im IHK-Online-Portal durchgeführt werden?
- Erklärvideo für Ausbildungsbetriebe
- Erklärvideo für Azubis / Externe Prüflinge / Duale Studenten / Umzuschulende
- Wann kann der Auszubildende zur Prüfung angemeldet werden?
- Wann ist der Anmeldeschluss zur Sommerprüfung 2026?
- Wer kann den Prüfungsteilnehmer zur Prüfung anmelden?
- Kann auch der Ausbilder die Prüfungsanmeldung vornehmen?
- Können auch weitere Personen (z. B. Personalabteilung) die Anmeldung vornehmen?
- Was ist bei Wiederholungsprüfungen zu beachten?
- Was bedeutet Zusatzfragen delegieren?
- Bekomme ich eine Bestätigung, wenn die Anmeldung bei der IHK eingegangen ist?
- Muss das Berichtsheft zur Prüfungsanmeldung vorgelegt werden?
- An wen können sich Ausbildungsbetriebe und Auszubildende bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden?
Wie kann die Prüfungsanmeldung im IHK-Online-Portal durchgeführt werden?
Für die Prüfungsanmeldung ist ein Zugang zum IHK-Online-Portal (Tibros) notwendig.
Ausbildungsbetriebe können sich mit ihrem Benutzernamen oder ihrer E-Mail-Adresse einloggen.
Auszubildende, externe Prüflinge oder duale Studenten benötigen für den Login ihre Azubi-ID. Diese finden Sie auf der Eintragungsbestätigung Ihres Ausbildungsvertrages oder auf ihrer externen Zulassung.
Ausbildungsbetriebe können die Azubi-ID ihrer Auszubildenden auch im IHK-Online-Portal (Tibros) im Menüpunkt Ausbildungsverhältnisse einsehen.
Falls Ihnen Ihr Passwort nicht mehr vorliegt, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ ein neues Passwort setzen. Das Passwort wird auf die bei uns für den Account hinterlegt E-Mail Adresse zugesendet.
Sie haben keinen Online-Account oder Ihre E-Mail Adresse hat sich geändert?
Senden Sie uns bitte eine E-Mail an pruefung@oldenburg.ihk.de und teilen Sie uns folgende Angaben mit:
- Name und Anschrift des Betriebes
- E-Mail-Adresse, über die wir für Sie einen Online-Account anlegen dürfen.
Erklärvideo für Ausbildungsbetriebe
Erklärvideo für Azubis / Externe Prüflinge / Duale Studenten / Umzuschulende
Wann kann der Auszubildende zur Prüfung angemeldet werden?
Sobald die Anmeldung zur Prüfung möglich ist, informiert die IHK den Ausbildungsbetrieb automatisch per E-Mail und fordert zur Anmeldung auf.
Wann ist der Anmeldeschluss zur Sommerprüfung 2026?
Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung Sommer 2026 ist der 01. Februar 2026!
Ausbildungsbetriebe und Prüflinge werden rechtzeitig per E-Mail über den Anmeldeschluss informiert. Zusätzlich ist der Termin jederzeit im IHK-Online-Portal einsehbar – sowohl für Betriebe als auch für Prüflinge.
Wer kann den Prüfungsteilnehmer zur Prüfung anmelden?
Azubis/Umzuschulende
Die Anmeldung erfolgt immer gemeinsam: Im ersten Schritt vom Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb, im zweiten Schritt vom Auszubildenden/Umzuschulenden.
Die Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb kann ausschließlich über den Online-Account des Ausbildungs-/Umschulungsbetriebes vorgenommen werden. Die Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Prüfung angemeldet werden können. Die Benachrichtigung wird an die im IHK-Online-Portal (Tibros) hinterlegte E-Mail Adresse versandt.
Hinweis: Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe, die die Ausbildung/Umschulung über den Hauptsitz organisieren, können über den Online-Account des Hauptsitzes auf alle Filialen/Niederlassungen zugreifen. Zur Freischaltung – sofern noch nicht geschehen - setzten Sie sich bitte mit der IHK in Verbindung.
Wenn die Anmeldung durch den Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb erfolgt ist, erhält der Azubi/Umzuschulende eine E-Mail, die Prüfungsanmeldung vorzunehmen und abzuschließen. Dies erfolgt im persönlichen Online-Account des Auszubildenden/Umzuschulenden im IHK-Online-Portal (Tibros).
Externe Prüflinge/Duale Studenten
Die Prüfungsanmeldung eines externen Prüfungsteilnehmers/Dualen Studenten erfolgt über den persönlichen Online-Account im IHK-Online-Portal (Tibros). Die Prüfungsteilnehmer werden direkt per E-Mail informiert, dass sie sich für die Prüfung angemelden können. Die Benachrichtigung wird an die im IHK-Online-Portal (Tibros) hinterlegte E-Mail Adresse versandt.
Kann auch der Ausbilder die Prüfungsanmeldung vornehmen?
Falls ein Ausbilder die Prüfungsanmeldung bearbeiten soll, kann der Ausbildungsbetrieb unter dem Menüpunkt Ausbildung> Ausbildungsbetrieb > Einstellungen eine Freigabe an die Ausbilderin bzw. den Ausbilder erteilen. Dies setzt einen bereits bestehenden Online-Account als Ausbilder/-in voraus. Zudem müssen die Azubis der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder im IHK-Online-Portal (Tibros) zugeordnet sein. Ist die Zuordnung nicht korrekt, nehmen wir gerne eine entsprechende Änderung für Sie vor. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an pruefung@oldenburg.ihk.de.
Können auch weitere Personen (z. B. Personalabteilung) die Anmeldung vornehmen?
Soll eine Vertreter/-in bzw. Vertreter die Prüfungsanmeldung übernehmen, kann eine Vertretung eingerichtet werden. Die Einrichtung kann der Ausbildungsbetrieb unter Profil > Vertreter/-in vornehmen.
Liegt bei der zukünftigen Vertreterin bzw. beim zukünftigen Vertreter noch kein Online-Account zum IHK-Online-Portal (Tibros) vor, kann eine Zuordnung über Profil > Vertreter/-in über den aufgeführten Link Firmenmitarbeiter/in als Vertreter/in hinterlegen im Portal vorgenommen. Diese Person muss durch die IHK nach der Beantragung final genehmigt werden. Nach erfolgter Überprüfung durch die IHK erhält die benannte Person eine E-Mail mit den Zugangsdaten. Erst ab diesem Zeitpunkt wird die neue Vertreterin bzw. der neue Vertreter auch in der Vertreterübersicht aufgeführt.
Hinweis: Bitte beachten Sie aus Datenschutzgründen, dass die Person dadurch einen kompletten Zugriff auf den Account des Ausbildungsbetriebes erhält.
Was ist bei Wiederholungsprüfungen zu beachten?
Handelt es sich bei der Prüfungsanmeldung um die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung, so muss der Prüfungsteilnehmer diese nur in den nicht bestandenen Fächern ablegen.
Für die bereits bestandenen Fächer ist er von der Prüfung befreit. Möchte der Prüfungsteilnehmer bereits bestandene Fächer wiederholen, so können diese ausgewählt werden.
Achtung: Prüfungsteilnehmer, die ohne einen Ausbildungsbetrieb an der Prüfung teilnehmen, setzen sich bitte mit der IHK in Verbindung.
Was bedeutet Zusatzfragen delegieren?
Ausbildungsbetriebe können Fragen zur Prüfungsanmeldung an den Prüfungsteilnehmer delegieren. Diese Fragen müssen dann vom Prüfungsteilnehmer beantwortet werden.
Bekomme ich eine Bestätigung, wenn die Anmeldung bei der IHK eingegangen ist?
Ist die Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungsbetrieb vorgenommen und durch den Auszubildenden bestätigt worden, erhalten sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Prüfungsteilnehmer per Email eine Eingangsbestätigung. Im IHK-Online-Portal (Tibros) können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen.
Muss das Berichtsheft zur Prüfungsanmeldung vorgelegt werden?
Die Vorlage des Berichtsheftes ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berichtsheft ist durch die Auszubildenden im Rahmen der Prüfungsanmeldung im IHK-Online-Portal (Tibros) im PDF-Format hochzuladen. Ohne diesen Upload ist eine Anmeldung zur Prüfung nicht möglich.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind externe Prüflinge, dual Studierende sowie Umschülerinnen und Umschüler.
An wen können sich Ausbildungsbetriebe und Auszubildende bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden?
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung oder zum Beruf, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Prüfungskoordinatoren!
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).