Nr. 5792368
Aus- und Weiterbildung

Eintragung als Ausbilder

Vielen Dank, dass Sie sich als Ausbilder bei der Oldenburgischen IHK eintragen lassen möchten. Wer als Ausbilder tätig sein möchte, muss die persönliche, fachliche sowie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach § 28 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfüllen. 

Voraussetzungen

Persönlich ungeeignet ist insbesondere, wer
  • Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  • wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Fachlich geeignet ist in der Regel, wer
  • eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt hat oder
  • über einen einschlägigen Hochschulabschluss und einschlägige berufliche Erfahrungen verfügt oder
  • die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt bekommen hat (Tätigkeitsnachweise erforderlich).
Berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist, wer
  • über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt. Diese sind durch eine entsprechende Prüfung nachzuweisen (z.B. Ausbilderschein).

Antrag auf Eintragung als Ausbilder

Damit wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten können, beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen und laden Sie die geforderten Unterlagen in diesem Formular hoch. Es können nur vollständige Unterlagen eingereicht und bearbeitet werden. Halten Sie hierzu bitte ggf. folgende Unterlagen bereit:
  • Zeugnis über den Berufs- oder Studienabschluss
  • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (z.B. Ausbilderschein)
  • Tätigkeitsnachweise