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Nr. 6559446
Digital
Prüfungsanmeldung-Online
Die Oldenburgische IHK wird in Ihren Prozessen rund um die Ausbildung digitaler. Im nächsten Schritt stellen wir unsere Prüfungsanmeldung auf eine digitale Prüfungsanmeldung um. Die Prüfungsanmeldung für die Abschlussprüfung Sommer 2026 erfolgt für alle Berufe ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros).
Ausbildungsbetriebe können sich mit ihrem Benutzernamen oder ihrer E-Mail-Adresse einloggen.
Auszubildende, externe Prüflinge oder duale Studenten benötigen für den Login ihre Azubi-ID. Diese finden Sie auf der Eintragungsbestätigung Ihres Ausbildungsvertrages oder auf ihrer externen Zulassung.
Ausbildungsbetriebe können die Azubi-ID ihrer Auszubildenden auch im IHK-Online-Portal (Tibros) im Menüpunkt Ausbildungsverhältnisse einsehen.
Falls Ihnen Ihr Passwort nicht mehr vorliegt, können Sie über die Funktion „Passwort vergessen“ ein neues Passwort setzen. Das Passwort wird auf die bei uns für den Account hinterlegt E-Mail Adresse zugesendet.
Sie haben keinen Online-Account oder Ihre E-Mail Adresse hat sich geändert?
Senden Sie uns bitte eine E-Mail an pruefung@oldenburg.ihk.de und teilen Sie uns folgende Angaben mit:
Name und Anschrift des Betriebes
E-Mail-Adresse, über die wir für Sie einen Online-Account anlegen dürfen.
Wann kann der Auszubildende zur Prüfung angemeldet werden?
Sobald die Anmeldung zur Prüfung möglich ist, informiert die IHK ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss den Ausbildungsbetrieb automatisch per E-Mail und fordert zur Anmeldung auf.
Wann ist der Anmeldeschluss zur Frühjahrs-/Sommerprüfung 2026?
Frühjahr 15. November
Sommer 01. Februar
Ausbildungsbetriebe und Prüflinge werden rechtzeitig per E-Mail über den Anmeldeschluss informiert. Zusätzlich ist der Termin jederzeit im IHK-Online-Portal einsehbar – sowohl für Betriebe als auch für Prüflinge.
Wer kann den Prüfungsteilnehmer zur Prüfung anmelden?
Azubis/Umzuschulende
Die Anmeldung erfolgt immer gemeinsam: Im ersten Schritt vom Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb, im zweiten Schritt vom Auszubildenden/Umzuschulenden.
Die Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb kann ausschließlich über den Online-Account des Ausbildungs-/Umschulungsbetriebes vorgenommen werden. Die Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Prüfung angemeldet werden können. Die Benachrichtigung wird an die im IHK-Online-Portal (Tibros) hinterlegte E-Mail Adresse versandt.
Hinweis: Ausbildungs-/Umschulungsbetriebe, die die Ausbildung/Umschulung über den Hauptsitz organisieren, können über den Online-Account des Hauptsitzes auf alle Filialen/Niederlassungen zugreifen. Zur Freischaltung – sofern noch nicht geschehen - setzten Sie sich bitte mit der IHK in Verbindung.
Wenn die Anmeldung durch den Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb erfolgt ist, erhält der Azubi/Umzuschulende eine E-Mail, die Prüfungsanmeldung vorzunehmen und abzuschließen. Dies erfolgt im persönlichen Online-Account des Auszubildenden/Umzuschulenden im IHK-Online-Portal (Tibros).
Externe Prüflinge/Duale Studenten
Die Prüfungsanmeldung eines externen Prüfungsteilnehmers/Dualen Studenten erfolgt über den persönlichen Online-Account im IHK-Online-Portal (Tibros). Die Prüfungsteilnehmer werden ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail informiert, dass sie sich für die Prüfung angemelden können. Die Benachrichtigung wird an die im IHK-Online-Portal (Tibros) hinterlegte E-Mail Adresse versandt.
Kann auch der Ausbilder die Prüfungsanmeldung vornehmen?
Falls ein Ausbilder die Prüfungsanmeldung bearbeiten soll, kann der Ausbildungsbetrieb unter dem Menüpunkt Ausbildung> Ausbildungsbetrieb > Einstellungen eine Freigabe an die Ausbilderin bzw. den Ausbilder erteilen.
Dies setzt einen bereits bestehenden Online-Account als Ausbilder/-in voraus. Liegt kein Zugang zum IHK-Online-Portal als Ausbilder/-in vor, kann der Betrieb unter dem Menüpunkt Ausbilder/-in einen Online-Account für den/die Ausbilder/-in einrichten.
Zudem müssen die Azubis der Ausbilderin bzw. dem Ausbilder im IHK-Online-Portal (Tibros) zugeordnet sein. Ist die Zuordnung nicht korrekt, nehmen wir gerne eine entsprechende Änderung für Sie vor. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an pruefung@oldenburg.ihk.de.
Können auch weitere Personen (z. B. Personalabteilung) die Anmeldung vornehmen?
Soll eine Vertreter/-in bzw. Vertreter die Prüfungsanmeldung übernehmen, kann eine Vertretung eingerichtet werden. Die Einrichtung kann der Ausbildungsbetrieb unter Profil > Vertreter/-in vornehmen.
Liegt bei der zukünftigen Vertreterin bzw. beim zukünftigen Vertreter noch kein Online-Account zum IHK-Online-Portal (Tibros) vor, kann eine Zuordnung über Profil > Vertreter/-in über den aufgeführten Link Firmenmitarbeiter/in als Vertreter/in hinterlegen im Portal vorgenommen. Diese Person muss durch die IHK nach der Beantragung final genehmigt werden. Nach erfolgter Überprüfung durch die IHK erhält die benannte Person eine E-Mail mit den Zugangsdaten. Erst ab diesem Zeitpunkt wird die neue Vertreterin bzw. der neue Vertreter auch in der Vertreterübersicht aufgeführt.
Hinweis: Bitte beachten Sie aus Datenschutzgründen, dass die Person dadurch einen kompletten Zugriff auf den Account des Ausbildungsbetriebes erhält.
Handelt es sich bei der Prüfungsanmeldung um die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung, so muss der Prüfungsteilnehmer diese nur in den nicht bestandenen Fächern ablegen.
Für die bereits bestandenen Fächer ist er von der Prüfung befreit. Möchte der Prüfungsteilnehmer bereits bestandene Fächer wiederholen, so können diese ausgewählt werden.
Achtung: Prüfungsteilnehmer, die ohne einen Ausbildungsbetrieb an der Prüfung teilnehmen, setzen sich bitte mit der IHK in Verbindung.
Ausbildungsbetriebe können bestimmte Fragen im Rahmen der Prüfungsanmeldung durch den Prüfungsteilnehmer beantworten lassen. Sofern dies bei der Prüfungsanmeldung vorgesehen ist, erscheint bei der entsprechenden Frage ein Auswahlkästchen. Wird dies durch den Betrieb markiert, muss die Frage vom Prüfungsteilnehmer im Anmeldeprozess beantwortet werden.
Bekomme ich eine Bestätigung, wenn die Anmeldung bei der IHK eingegangen ist?
Ist die Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungsbetrieb vorgenommen und durch den Auszubildenden bestätigt worden, erhalten sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Prüfungsteilnehmer per Email eine Eingangsbestätigung. Im IHK-Online-Portal (Tibros) können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen.
Muss das Berichtsheft zur Prüfungsanmeldung vorgelegt werden?
Die Vorlage des Berichtsheftes ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Das Berichtsheft ist durch die Auszubildenden im Rahmen der Prüfungsanmeldung im IHK-Online-Portal (Tibros) im PDF-Format hochzuladen. Ohne diesen Upload ist eine Anmeldung zur Prüfung nicht möglich.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind externe Prüflinge, dual Studierende sowie Umschülerinnen und Umschüler.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).