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Jedes Jahr erhalten tausende junge Menschen für ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Fortbildung Prüfungszeugnisse. Allein in unserer Region sind hierfür mehr als 2100 Fachleute aus Unternehmen und Berufsschulen ehrenamtlich als Prüferinnen und Prüfer für uns tätig. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachkenntnisse und pädagogisches Geschick erfordert. Aber auch eine Aufgabe, die Spaß macht, und wichtig ist für die Fachkräftesicherung in unserer Region!
Erfahrungsbericht von Prüferin Barbara Haskamp
Ergebnisse beschließen Prüferinnen und Prüfer im Team: im Prüfungsausschuss. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welcher paritätisch besetzt sein muss. Der Ausschuss setzt sich aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften zusammen. Je nach Berufsbild entwickeln diese Ausschüsse außerdem Aufgaben für mündliche, schriftliche oder praktische Prüfungen (in der Regel gibt es überregional vorgegebene Aufgaben).
Welche Aufgaben habe ich als Prüfer/in?
Prüferinnen und Prüfer ermitteln und bewerten die Leistungen des Prüflings und stellen das Prüfungsergebnis fest. Die Leistungen werden nach einem Punktesystem bewertet. Dabei entscheiden die Mitglieder eines Prüfungsausschusses eigenverantwortlich das Bestehen oder Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung.
Darüber hinaus gibt es folgende Aufgaben:
Bewerten und begutachten von Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen sowie Projektarbeiten
Fachgespräche führen und bewerten
Prüfungen beaufsichtigen
Erstellen von Prüfungsaufgaben
Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer tragen viel Verantwortung gegenüber den Prüflingen, aber auch gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Die Prüflinge können eine faire, gerechte und verständnisvolle Prüfung erwarten; die Unternehmen eine dem Berufsbild angemessene Leistungsbeurteilung ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Theoretisches und praktisches Wissen sind daher gefragt.
Je nach Berufsbild beträgt der zeitliche Aufwand für die Prüfertätigkeit vier bis sieben Tage im Jahr. Die Abstimmung erfolgt mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss und der IHK. Für die Mitarbeit im Prüfungsausschuss sollten die Prüferinnen und Prüfer deshalb in der Lage sein, die Zeit für die Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen. Je mehr Prüferinnen und Prüfer sich engagieren, desto geringer ist der zeitliche Aufwand für jeden einzelnen. Der Berufungszeitraum der Mitglieder im Prüfungsausschuss beträgt längstens fünf Jahre. Nach dieser Zeit können sich die Mitglieder erneut berufen lassen.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus werden Auslagen wie z. B. Porto, Fahrtkosten etc. übernommen.
Wie werde ich auf die Tätigkeit vorbereitet?
Um sich vorab einen Eindruck des Prüfungsausschusses und der dazugehörigen Tätigkeiten zu verschaffen, werden alle Interessenten vorab als Gasthörer eingeladen. Haben sich Interessierte für die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer entschieden, werden die neuen Prüferinnen und Prüfer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingearbeitet. Außerdem gibt es kostenlose Prüferschulungen.
Prüferinnen und Prüfer benötigen:
fachlicher Kompetenz
Berufspraxis
menschliche Reife
Urteilsvermögen
pädagogisches Gespür
Sach- und Methodenkompetenz
Verantwortungsbewusstsein
Verständnis für erwachsene und berufserfahrene Prüflinge
absolute Verschwiegenheit
Sie haben Interesse an einer Prüfertätigkeit bei unserer IHK oder noch Fragen? Melden Sie sich bei uns!