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Jedes Jahr erhalten tausende junge Menschen für ihre erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Fortbildung Prüfungszeugnisse. Allein in unserer Region sind hierfür mehr als 2.100 Fachleute aus Unternehmen und Berufsschulen ehrenamtlich als Prüferinnen und Prüfer für uns tätig. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachkenntnisse und pädagogisches Geschick erfordert. Aber auch eine Aufgabe, die Spaß macht, und wichtig ist für die Fachkräftesicherung in unserer Region!
Die Prüfertätigkeit bringt spannende Begegnungen mit sich und erweitert den eigenen Blick, besonders für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie bietet eine Vielzahl an Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und interessanten Einblicken, zum Beispiel
Regelmäßiger Austausch und Netzwerken mit anderen Prüfern beziehungsweise Ausbildern
Möglichkeit zur Mitgestaltung von Prüfungsabläufen und -inhalten
Kennenlernen von Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien
Einblick in die Aus- und Fortbildung in anderen Betrieben
Kostenlose Schulungen über neue Aus- und Fortbildungsinhalte und Prüfungsabläufe
Ergebnisse werden im Prüfungsausschuss beschlossen. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, welcher paritätisch besetzt sein muss. Der Ausschuss setzt sich aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Lehrkräften zusammen. Je nach Berufsbild entwickeln diese Ausschüsse außerdem Aufgaben für mündliche, schriftliche oder praktische Prüfungen (in der Regel gibt es überregional vorgegebene Aufgaben).
Prüferinnen und Prüfer ermitteln und bewerten die Leistungen des Prüflings und stellen das Prüfungsergebnis fest. Die Leistungen werden nach einem Punktesystem bewertet. Dabei entscheiden die Mitglieder eines Prüfungsausschusses eigenverantwortlich das Bestehen oder Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung.
Darüber hinaus gibt es folgende Aufgaben:
Bewerten und begutachten von Prüfungsarbeiten, Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen sowie Projektarbeiten
Fachgespräche führen und bewerten
Prüfungen beaufsichtigen
Erstellen von Prüfungsaufgaben
Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer tragen viel Verantwortung gegenüber den Prüflingen, aber auch gegenüber der gewerblichen Wirtschaft. Die Prüflinge können eine faire, gerechte und verständnisvolle Prüfung erwarten; die Unternehmen eine dem Berufsbild angemessene Leistungsbeurteilung ihrer zukünftigen Fach- und Führungskräfte. Theoretisches und praktisches Wissen sind daher gefragt.
Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Wenn Sie ehrenamtlich als Prüferin oder Prüfer tätig werden wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
Sach- und Handlungskompetenz, die auf mindestens 4-5 Jahre aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit beruht
Urteils- und Einfühlungsvermögen
Eigenverantwortlichkeit und Objektivität
Verschwiegenheit
Menschliche Reife und pädagogisches Gespür
Kommunikationsfähigkeit
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit sowie Verbindlichkeit bei der Einhaltung vereinbarter Prüfungstermine
Interesse am Fachkräftenachwuchs und an der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Bereitschaft, an von der IHK angebotenen Prüferschulungen teilzunehmen
Je nach Berufsbild beträgt der zeitliche Aufwand für die Prüfertätigkeit vier bis sieben Tage im Jahr. Die Abstimmung erfolgt mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss und der IHK.
Für die Mitarbeit im Prüfungsausschuss sollten die Prüferinnen und Prüfer deshalb in der Lage sein, die Zeit für die Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen. Je mehr Prüferinnen und Prüfer sich engagieren, desto geringer ist der zeitliche Aufwand für jeden einzelnen.
Der Berufungszeitraum der Mitglieder im Prüfungsausschuss beträgt längstens fünf Jahre. Nach dieser Zeit können sich die Mitglieder erneut berufen lassen.
Jeder Prüfer bzw. jede Prüferin erhält einen Zugang zu unserem IHK-Online-Portal. Für die ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten die Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung für den Zeitaufwand entsprechend dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) von derzeit sieben Euro pro Stunde. Darüber hinaus werden Auslagen wie z. B. Porto, Fahrtkosten etc. übernommen. Die Abrechnung erfolgt anschließend über Ihren persönlichen Account in unserem IHK-Online-Portal.
Um sich vorab einen Eindruck des Prüfungsausschusses und der dazugehörigen Tätigkeiten zu verschaffen, werden alle Interessenten vorab im Rahmen einer Hospitation als Gasthörer eingeladen. Ziel soll es sein, den Prüfungsausschuss und deren Arbeit sowie den Ablauf kennenzulernen. Haben sich Interessierte für die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer entschieden, werden die neuen Prüferinnen und Prüfer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingearbeitet.
Als Prüfer/-in können Sie auf vielfältige Qualifizierungsbausteine unseres Prüferschulungskonzeptszurückgreifen. Das Schulungskonzept ist sowohl für neue Prüferinnen und Prüfer, die gerade berufen worden sind, als auch für erfahrene Prüferinnen und Prüfer, die schon langjährig für die IHK tätig sind, zugeschnitten.
Übersicht unserer Qualifizierungsbausteine
Start in die Prüfer/- und Aufsichtstätigkeit
Willkommen an Bord - Der Kompass für Prüfende - ein Seminar für Prüfende in Aus- und Fortbildung
Ausguck besetzen - als Aufsicht informieren, kontrollieren und den Ablauf steuern
Vorsitzende/stellvertretende Vorsitzende
Kommando übernehmen - die Aufgaben der Prüfungsausschussvorsitzenden - ein Seminar für Prüfende in Aus- und Fortbildung
Rechtssicher prüfen
Kurs halten - Rechtssicher prüfen – Teil 1
Kurs halten in rauer See - Rechtssicher prüfen - Teil 2
Wenn Sie Interesse an dieser spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe haben, würden wir Sie gern näher kennenlernen und bei Bedarf als neues Mitglied in einen unserer IHK-Prüfungsausschüsse berufen. Dann füllen Sie unser Onlineformular aus. Wir nehmen anschließend gern Kontakt mit Ihnen auf.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).