Erklärung zur Barrierefreiheit

(23.02.2023 Stand der Erklärung)
Information über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/oldenburg.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollkommen barrierefrei:
  • Unser Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich derzeit in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
  • Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen den Anforderungen der Barrierefreiheit und können nicht durch uns nachbearbeitet werden. Uns ist es wichtig, aktuelle Informationen zeitnah weiterzugeben und bitten daher um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bestrebt, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 / 120-4010

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 29. Juni 2016