Zwischenprüfung

Ansprechpartner Zwischen- und Abschlussprüfungen

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung zusammengestellt. Bei Fragen zur Zwischen- oder Abschlussprüfungen, wenden Sie sich bitte an unsere Prüfungskoordinatoren.

Zweck einer Zwischenprüfung

Je nach Ausbildungsberuf ist in den Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung vorgesehen. Sie findet in der Regel zur Hälfte der Ausbildungszeit statt. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Wichtiger Hinweis: Der Nachweis der Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Auszubildende eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Eine Zwischenprüfung ist für externe Prüflinge und Umzuschulende nicht vorgesehen. Auf Antrag des Umzuschulenden kann jedoch eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Der Antrag ist formlos unter pruefung@oldenburg.ihk.de einzureichen.

Digitale Zwischenprüfungen

Seit Herbst 2023 findet für einen Teil der kaufmännischen Berufe eine digitale Zwischenprüfung statt. Hierbei werden die bisherigen Aufgabenstrukturen bezüglich der Inhalte und Abläufe beibehalten. Es ändert sich lediglich das Medium. Die IHK wird den entsprechenden Prüflingen die dazu notwendigen lauffähigen Tablet's zur Verfügung stellen. Damit setzt die IHK-Organisation den allgemeinen zukunftsorientierten Trend zur Digitalisierung auch in der klassischen Papierprüfung fort.
Für die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer wird erstmals für folgende Berufe am PC geprüft:
  • Kaufmann/frau für Marketingkommunikation
  • Personaldienstkaufmann/frau
  • Fachkraft für Kurier,-Express und Postdienstleistungen

Anmeldeschlüsse und Antragsfristen

Prüfungstermine

Übersicht der Prüfungstermine

Prüfungsanmeldung Online

Die Oldenburgische IHK wird in Ihren Prozessen rund um die Ausbildung digitaler. Im nächsten Schritt stellen wir unsere Prüfungsanmeldung auf eine digitale Prüfungsanmeldung um. Die Prüfungsanmeldung für die Abschlussprüfung Sommer 2026 erfolgt für alle Berufe ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros).

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen.
Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei einer Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungsanforderungen selber bleiben aber gleich.
Alle Informationen zum Nachteilsausgleich haben wir für Sie zusammengestellt.

Freistellung an Prüfungstagen

Voll- und minderjährige Auszubildende sind gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) von der betrieblichen Ausbildung freizustellen:
  • für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind,
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Die Freistellung für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen sind einschließlich der Pausen auf die Ausbildungszeit anzurechnen.
Eine Freistellung am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit auf die Ausbildungszeit anzurechnen.
Weitere Informationen zur Arbeitszeit und Freistellung.

Prüfungsergebnis

Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält eine Feststellung über den Ausbildungsstand, insbesondere Angaben über Mängel, die bei der Prüfung festgestellt wurden.
Die Teilnahmebescheinigung erhalten die Prüfungsteilnehmer in der Regel 6 Wochen nach dem Prüfungstermin.

Krankheit am Prüfungstag

Kann ein Prüfungsteilnehmer aus wichtigem Grund z.B. Krankheit, nicht an der Prüfung teilnehmen, wird die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt, in der Regel ist dies ein halbes Jahr später. Da due Teilnahme an der Zwischenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist, kann sich je nach Zeitpunkt der Zwischenprüfung ggf. auch der Termin für die Abschlussprüfung verschieben. Zum Nachweis des wichtigen Grundes ist ein ärztliches Attest der IHK vorzulegen.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Damit Sie mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir Ihnen eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).