Ausbildung

Verkürzung der Ausbildungsdauer

Antragstellung

Hinweis zu den Prüfungsterminen: Mit der Verkürzung der Ausbildungszeit ändern sich ggf. auch die Termine der Zwischen- und Abschlussprüfung. Bitte stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, damit die IHK die Verkürzung bearbeiten und den Prüfling für den entsprechenden Prüfungstermin einplanen kann. Beachten Sie hierbei die Prüfungstermine und den Anmeldeschluss. Geht der Antrag zu spät ein und ist eine Berücksichtigung für den gewünschten Prüfungstermin nicht mehr möglich, erfolgt die Einplanung automatisch für den darauffolgenden regulären Prüfungstermin.

Verkürzung vor Beginn der Ausbildung

Auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des Betriebes kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht wird (§ 8 Abs. 1 BBiG). Die Rahmbedingungen aus der Prüfungsordnung der Oldenburgischen IHK gelten entsprechend.
Mehrere Verkürzungsgründe können nebeneinander berücksichtigt werden, wenn die Mindestdauer der Ausbildung nicht unterschritten wird (§ 7 BBiG).

Verkürzung nach Beginn der Ausbildung

Nach Beginn der Ausbildung kann die Ausbildungszeit auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des Betriebes verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht wird. Auch in diesem Fall können mehrere Verkürzungsgründe nebeneinander berücksichtigt werden, wenn die Mindestdauer der Ausbildung nicht unterschritten wird.
Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit muss so rechtzeitig gestellt werden, dass nach der Verkürzung noch mindestens 12 Monate Ausbildungszeit verbleiben.
Wird die Restlaufzeit von 12 Monaten unterschritten, ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit nicht mehr möglich. In diesem Fall kann gegebenenfalls ein Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies gilt auch, wenn die reguläre Ausbildungszeit bereits weniger als 12 Monate beträgt. Eine weitere Verkürzung der Ausbildungszeit ist dann nicht mehr möglich. Es kann jedoch geprüft werden, ob ein Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in Betracht kommt.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

In den letzten 12 Monaten der Ausbildungszeit, soll der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. In diesem Fall wird die Vertragslaufzeit nicht verändert, sondern der Prüfungstermin vorgezogen.

Verkürzungsgründe und Anrechnungszeiten

Verkürzungsgründe Anrechnungszeiten
  • Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)
  • Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss
  • Fachlich einschlägige Lernleistungen hochschulischen Ursprungs im Umfang von mindestens 30 ECTS
bis zu 6 Monate
  • Fachhochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Lebensalter (ab 21 Jahre) zu Beginn der Ausbildung
bis zu 12 Monate
  • Einschlägige berufliche Grundbildung
  • Einschlägige Berufstätigkeit
  • Arbeitserfahrung im Berufsbild
Angemessene Berücksichtigung
  • Bis zum Zeitpunkt der Prüfung wurden alle für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt und die berufsbezogenen Fächer der Berufsschule wurden im Durchschnitt mit gut bewertet.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Mindestdauer der Ausbildung

Die Ausbildungsvertragsdauer soll in der Regel folgende Mindestzeiten, insbesondere beim Zusammentreffen mehrerer Verkürzungsgründe bzw. bei vorzeitiger Zulassung, nicht unterschreiten:
Regelausbildungszeit Mindestdauer der Ausbildung
3 ½ Jahre (42 Monate) 24 Monate
3 Jahre (36 Monate) 18 Monate
2 Jahre (24 Monate) 12 Monate

Handlungsempfehlung

Erster Schritt: Prüfen, ob die Restausbildungszeit mehr als 12 Monate beträgt, entsprechende Verkürzungsgründe vorliegen und das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht werden kann.
Zweiter Schritt: Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit ist bei der IHK einzureichen. Bitte beachten Sie: Mit der Verkürzung der Ausbildungszeit ändern sich die Prüfungstermine. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Ist eine Berücksichtigung für die neuen Prüfungstermine nicht mehr möglich, erfolgt die Einplanung zum nächsten regulären Prüfungstermin.
Dritter Schritt: Beträgt die Restausbildungszeit weniger als 12 Monate, kann keine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden. In diesem Fall kann der Antrag auf vorzeitige Zulassung gestellt werden.
Vierter Schritt: Prüfen, ob die die Voraussetzungen für den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen (Schulische und betriebliche Leistung besser als Ø 2,49).
Fünfter Schritt: 6 Monate vor dem Anmeldeschluss des gewünschten vorgezogenen Prüfungstermins kann der Antrag auf vorzeitige Zulassung inkl. Nachweise im IHK-Online-Portal eingereicht werden.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).