Externenprüfung
- Was ist eine Externenprüfung?
- Zulassungsvoraussetzung
- Antrag auf Zulassung
- Prüfungsanforderungen
- Nachteilsausgleich
- Antragsfristen und Prüfungstermine
- Eintragungsbestätigung und Zulassung
- Gebühren
- Prüfungsanmeldung Online
- Prüfungsantrag- und dokumentation online (PAO)
- Prüfungsvorbereitung
- Krankheit am Prüfungstag
- Rücktritt von der Prüfung
Was ist eine Externenprüfung?
Die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit der Prüfungsordnung der IHK bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben.
Zulassungsvoraussetzung
Die Berufspraxis zählt! Entscheidend ist, dass die betriebliche Praxis zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht.
Der nachzuweisende Zeitraum dieser Tätigkeit (Vollzeit) muss mindestens das 1,5 fache der Zeit betragen, die als Ausbildungszeit nach der staatlich anerkannten Verordnung vorgeschrieben ist. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit.
Über Dauer und Inhalt der betrieblichen Tätigkeit sowie eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen sind Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen. Hieraus sollte detailliert ersichtlich sein, ob die im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten ausgeübt und angewandt wurden. Eventuell erworbene Prüfungsdokumente sind in Kopie einzureichen.
Antrag auf Zulassung
Die Zulassung zur Externenprüfung muss bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Zulassung können Sie über unseren Onlineservice vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die IHK für die Prüfungsanmeldung örtlich zuständig ist, in deren Bezirk u.a. der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnort) des Prüfungsbewerbers liegt.
Onlineservice: Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung
Prüfungsanforderungen
Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind die gleichen wie bei den Prüflingen, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen.
Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei einer Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungsanforderungen selber bleiben aber gleich.
Alle Informationen zum Nachteilsausgleich haben wir für Sie zusammengestellt.
Antragsfristen und Prüfungstermine
Antragsfristen
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen für den gewünschten Prüfungszeitpunkt bis zur Antragsfrist einzureichen. Später eingereichte Anträge werden für den nächsten Prüfungszeitpunkt berücksichtigt.
Prüfungszeitpunkt | Antragsfrist |
Sommer | 01. Januar |
Winter | 01. August |
Anmeldeschluss Prüfung
Übersicht der Anmeldeschlüsse
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine können Sie über die entsprechenden Aufgabenerstellungseinrichtungen aufrufen.
Eintragungsbestätigung und Zulassung
Sobald wir Ihren Antrag geprüft haben und Sie für eine Prüfung vorsehen, erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung als “Externer Prüfling” sowie einen Zugang zum IHK-Online-Portal (Tibros) von uns. Ein gesonderter Zulassungsbescheid wird Ihnen nicht zugestellt. Sollten uns Informationen oder Unterlagen in Ihrem Antrag fehlen oder Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, kommen wir direkt auf Sie zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Prüfung gesondert anmelden müssen, sofern Sie für eine Prüfung vorgesehen sind. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in digitaler Form über das IHK-Online-Portal (Tibros). Hierzu fordern wir Sie ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss per Mail auf.
Gebühren
Antragsgebundene Leistungen sind stets gebührenpflichtig. Die Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung (PDF-Datei · 276 KB).
Die Prüfungsgebühren (ohne Sachkosten) werden mit Prüfungszulassung erhoben. Sachkosten – das sind Material-, Miet- und/oder Energiekosten – werden, falls angefallen, getrennt davon entweder vor oder nach der Prüfung in Rechnung gestellt. Gemäß der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer in Verbindung mit dem Gebührentarif Berufsbildung geht dem Antragsteller zu gegebener Zeit der entsprechende Gebührenbescheid zu.
Prüfungsanmeldung Online
Die Oldenburgische IHK wird in Ihren Prozessen rund um die Ausbildung digitaler. Im nächsten Schritt stellen wir unsere Prüfungsanmeldung auf eine digitale Prüfungsanmeldung um. Die Prüfungsanmeldung für die Abschlussprüfung Sommer 2026 erfolgt für alle Berufe ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros).
Prüfungsantrag- und dokumentation online (PAO)
In einigen Berufen werden Prüfungsbestandteile über das Online-System (PAO) abgewickelt. Das Online-System bietet dem Prüfungsteilnehmer eine IHK-Plattform zum Hochladen der Prüfungsunterlagen (wie z.B. Antrag zur betrieblichen Projektarbeit, betr. Fachaufgabe, Report oder Dokumentation).
Zusätzlich unterstützt das Online-System die Prüfer in allen Phasen des Antrags-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahrens.
Prüfungsvorbereitung
Eine gezielte Prüfungsvorbereitung ist die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf (www.bibb.de) erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen. Sie können sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten.
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule – im Rahmen der regulären Ausbildung – vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen.
Tipp der IHK: Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggf. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können.
Des Weiteren haben wir Ihnen eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt, damit Sie mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können.
Krankheit am Prüfungstag
Kann ein Prüfungsteilnehmer aus wichtigem Grund z.B. Krankheit, nicht an der Prüfung teilnehmen, wird die Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt, in der Regel ist dies ein halbes Jahr später. Zum Nachweis des wichtigen Grundes ist ein ärztliches Attest der IHK vorzulegen.
Rücktritt von der Prüfung
Prüfungsteilnehmer können vor Beginn der Prüfung z.B. aufgrund von Krankheit, zurücktreten, wenn eine schriftliche Erklärung der IHK vorliegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmer nicht an der Prüfung teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. ärztliches Attest), wird die Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.
Bei Rücktritt, wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt- in der Regel im nächsten Prüfungszeitraum ein halbes Jahr später- durchgeführt.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).