Wege in die Ausbildung

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung (EQ), ein betriebliches Langzeitpraktikum, dient Ausbildungssuchenden als Brücke in die Berufsausbildung. Seit 2007 ist die EQ fester Bestandteil im Sozialgesetzbuch (SGB) II / SGB III und wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Förderberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber. Eine Einstiegsqualifizierung dauert mindestens 4 und höchstens 12 Monate. 
Die Einstiegsqualifizierung hat sich in den vergangenen Jahren zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Jugendliche, die zum Ausbildungsbeginn keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können erste berufliche Erfahrungen sammeln und sich für eine reguläre Ausbildung empfehlen. Die Bewerber erhalten damit die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Unternehmen haben die Möglichkeit, auch schwächeren Jugendlichen eine Chance auf eine betriebliche Ausbildung zu geben und jungen Nachwuchs näher kennen zu lernen. Bei einer Einstiegsqualifizierung über mehrere Monate können Jugendliche zeigen, was in ihnen steckt, und die Betriebe sehen mehr, als Schulzeugnisse aussagen.

Voraussetzungen

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist keine Berufsausbildung, sondern bereitet Jugendliche auf eine betriebliche Ausbildung vor. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine strukturierte, berufsvorbereitende Maßnahme. Vorrangig sind Inhalte des 1. Ausbildungsjahres zu vermitteln.
Aus diesem Grund können Einstiegsqualifizierungen nur in Betrieben durchgeführt werden, die ausbildungsberechtigt sind oder eine entsprechende Freigabe durch die zuständige Kammer erhalten haben.

Zielgruppe

  • Ausbildungssuchende, die wegen individueller, eingeschränkter Vermittlungsperspektiven bisher in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten oder noch nicht über eine entsprechende Ausbildungsreife verfügen.
  • Bei der Integration von geflüchteten Menschen ist die EQ ein gute Möglichkeit, die Sprachkenntnisse vor Ausbildungsbeginn zu vertiefen. Ebenso können mit Hilfe der Einstiegsqualifizierung "Wartezeiten" zwischen dem Ende von Sprach- oder Integrationskursen bis zum Ausbildungsbeginn im Sommer ausgeglichen werden. Die EQ kann dann auch mit weiterer Sprachförderung verknüpft werden. 
  • Die EQ orientiert sich an Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten.
  • Einstiegsqualifizierungen lassen sich in Abstimmung mit unserer IHK individuell gestalten.

Berufsgruppen

Von "Anfertigen von Maskenteilen" bis "Wirtschaft und Verwaltung": Mehr als 100 verschiedene EQs werden inzwischen angeboten. Eine Übersicht aller Einstiegsquaifizierungen erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Zur Orientierung haben wir die EQ-Beschreibungen einzelnen Berufsgruppen zugeordnet:

Beginn und Dauer der Förderung

  • Eine Einstiegsqualifizierung kann frühestens ab 1.Oktober beginnen. Ausnahme: Bei Bewerbern aus den Vorjahren kann die EQ bereits ab 1.August starten.
  • Sie endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorangeht. In den meisten Fällen ist dies der 31.Juli oder der 31.August.
  • Eine EQ muss mindestens vier Monate durchlaufen werden und darf maximal 12 Monate dauern. Somit ist der späteste Einstiegstermin der 01.Mai eines Jahres.
  • Nach Ende einer EQ sollte die Aufnahme einer Berufsausbildung erfolgen.
  • Bei betrieblichen Unterbrechungen von bis zu zwei Wochen (zum Beispiel bei Kurzarbeit oder witterungsbedingten Ausfallzeiten) läuft die Förderung weiter.
  • Ihre Agentur für Arbeit zahlt rückwirkend monatlich die Förderung für die EQ-Vergütung und den pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Vertragsverhältnis und Vergütung

  • Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Mit dem geförderten Teilnehmer wird ein Einstiegsqualifizierungsvertrag geschlossen.
  • Das Ziel einer Einstiegsqualifizierung ist die Übernahme in eine Berufsausbildung. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung.
  • Die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber. Seit dem 01.08.2022 beträgt die Vergütung für die EQ-Praktikanten 262 Euro monatlich. Dazu erhält das Unternehmen einen pauschalierten Anteil von 131 Euro am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
  • Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind sie einzuhalten. Die Förderung wird nur bis zu der maximalen Förderhöhe von 262 Euro gewährt.

Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub ist
  • für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz
  • für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.
Darüber hinaus gelten die Regelungen aus Tarifverträgen. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Der jährliche Mindesturlaub für Erwachsene beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Der Dauer des Urlaubs für Jugendliche ist nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Teilurlaubsansprüche
Besteht ein Einstiegsqualifizierungsverhältnis für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eines Kalenderjahres, so wird der Jahresurlaub gezwölftelt und mit der Anzahl der Beschäftigungsmonate multipliziert.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten innerhalb eines Kalenderjahres besteht ein Anspruch auf vollen Jahresurlaub.
Falls die Einstiegsqualifizierung nicht in ein Berufsausbildungsverhältnis übergeht, sind Sie verpflichtet dem EQ-Teilnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. So können Doppelansprüche ausgeschlossen werden.

Berufsschule

Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung besteht keine Berufsschulpflicht. Jedoch wird der Besuch der Berufsschule empfohlen.

Anrechnung der EQ auf die Berufsausbildung

In besonderen Fällen, kann eine EQ teilweise zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen. Voraussetzung ist die gemeinsame Antragstellung von Auszubildenden und Betrieb. Die zuständige Kammer entscheidet über entsprechende Verkürzungsanträge in jedem Einzelfall gesondert.
Hinweis: Die Ausbildungszeit kann maximal um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Dabei wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung folgendes berücksichtigt:
  • die EQ hatte eine Mindestlaufzeit von 10 Monaten,
  • die Berufsschule wurde regelmäßig in der entsprechenden Fachklasse besucht,
  • es wurden nachweislich wesentliche Inhalte des 1. Ausbildungsjahres vermittelt,
  • es kann nachweislich bescheinigt werden, dass der Praktikant/die Praktikantin praktisch wie fachtheoretisch „gute Leistungen“ gezeigt hat.

Betriebliches Zeugnis und IHK-Zertifikat

  • Der Arbeitgeber erstellt ein betriebliches Zeugnis und übermittelt es zum Ende der Einstiegsqualifizierung an die IHK. Das entsprechende Formular stellen wir Arbeitgebern gern zur Verfügung.
  • Die IHK erstellt auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung oder Beschäftigung erleichtern kann.

Checkliste zur Vorbereitung

  • Legen Sie im Vorfeld der EQ mögliche Betriebsstationen, Praktikumsinhalte, Qualifizierungsbausteine, Dauer, Vergütung sowie Auswahlkriterien für Ihre Interessenten fest.
  • Melden Sie das EQ-Angebot an Ihre IHK.
  • Ihre IHK und Ihre Agentur für Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerberansprache und -auswahl. Falls Ihr EQ-Interessent noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, sollte er dies schnellstmöglich nachholen, damit die Fördervoraussetzungen geklärt werden können.
  • Lassen Sie sich eine vorläufige Zusage für die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit geben.
  • Stimmen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit ab, ob unterstützende sozialpädagogische Hilfen erforderlich und möglich sind. Die Kosten können Ihrem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
  • Verwenden Sie das Vertragsformular der IHK und leiten Sie bitte eine Vertragskopie an Ihre IHK weiter.
  • Stellen Sie vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung einen Antrag zur Förderung der Praktikumsvergütung bei Ihrer Agentur für Arbeit und fügen Sie eine Original-Ausfertigung des Einstiegsqualifizierungsvertrags bei.
  • Melden Sie schließlich Ihren EQ-Teilnehmer bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an und legen Sie bitte die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).