Ausbildung
Ausbildungsvergütung
Wie wird eine angemessene Ausbildungsvergütung ermittelt?
Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung regelt das Berufsbildungsgesetz (§ 17 BBiG). Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes. Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung (Tarifvertrag) vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein als im Tarifvertrag.
Fälligkeit
Die Ausbildungsvergütung muss dem Auszubildenden monatlich gezahlt werden, wobei die Auszahlung spätestens am letzten Arbeitstag des (laufenden) Monats stattfinden muss (§ 18 Abs. 2 BBiG).
Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Berufsausbildungsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats beginnt oder endet (§ 18 Abs. 1 BBiG).
Die Gewährung der Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form einer Geldleistung. Sie bedeutet eine gewichtige und fühlbare finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden, aber auch eine Zuwendung in gewissem Umfang mit Entgeltcharakter für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung. Die Vergütung muss konkret im Berufsausbildungsvertrag bestimmt werden. Sie darf nicht von bestimmten oder bestimmbaren Ergebnissen (zum Beispiel Umsatz, Prämien) abhängig sein.
Sachbezugswerte
Sachbezugswerte sind für die Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden Unterkunft oder Verpflegung während der Ausbildung gewährt. Diese Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (§ 17 Abs. 6 BBiG) ausdrücklich vor
Übersicht der Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbeginn | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
1. Ausbildungsjahr | 515,00 € | 550,00 € | 585,00 € | 620,00 € | 649,00 € |
2. Ausbildungsjahr | 607,70 € | 649,00 € | 690,30 € | 731,60 € | 766,00 € |
3. Ausbildungsjahr | 695,25 € | 742,50 € | 789,75 € | 837,00 € | 876,00 € |
4. Ausbildungsjahr | 721,00 € | 770,00 € | 819,00 € | 868,00 € | 909,00 € |
Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in der IHK-Region
Ausbildungsjahr | Ø Vergütung |
1. Ausbildungsjahr | 890,00 € |
2. Ausbildungsjahr | 976,00 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.069,00 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.154,00 € |
Stand: Juni 2023
Eine Zusammenstellung der durchschnittlichen tariflichen Brutto-Ausbildungsvergütungen, geordnet nach Ausbildungsberufen, finden Sie zudem in der Datenbank Ausbildungsvergütungen des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung).