Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Wie wird eine angemessene Ausbildungsvergütung ermittelt?

Die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung regelt das Berufsbildungsgesetz (§ 17 BBiG). Maßgeblich für die Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes. Wenn eine allgemein verbindliche Tarifregelung (Tarifvertrag) vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein als im Tarifvertrag.

Fälligkeit 

Die Ausbildungsvergütung muss dem Auszubildenden monatlich gezahlt werden, wobei die Auszahlung spätestens am letzten Arbeitstag des (laufenden) Monats stattfinden muss (§ 18 Abs. 2 BBiG).
Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Berufsausbildungsverhältnis im Laufe eines Kalendermonats beginnt oder endet (§ 18 Abs. 1 BBiG).
Die Gewährung der Vergütung erfolgt grundsätzlich in Form einer Geldleistung. Sie bedeutet eine gewichtige und fühlbare finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden, aber auch eine Zuwendung in gewissem Umfang mit Entgeltcharakter für die vom Auszubildenden erbrachte Arbeitsleistung. Die Vergütung muss konkret im Berufsausbildungsvertrag bestimmt werden. Sie darf nicht von bestimmten oder bestimmbaren Ergebnissen (zum Beispiel Umsatz, Prämien) abhängig sein.

Sachbezugswerte

Sachbezugswerte sind für die Ausbildungsvergütung von Bedeutung, wenn der Ausbildende dem Auszubildenden Unterkunft oder Verpflegung während der Ausbildung gewährt. Diese Möglichkeit derartiger Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sieht das Berufsbildungsgesetz (§ 17 Abs. 6 BBiG) ausdrücklich vor

Übersicht der Mindestausbildungsvergütung

Die Vergütungssätze beziehen sich immer auf das Jahr, in dem das Ausbildungsverhältnis beginnt. 
Beispiel: Startet der Azubi im Jahr 2023 mit seiner Ausbildung, sind die Vergütungssätze aus der Spalte 2023 (von oben nach unten) zu vereinbaren. Diese gelten dann bis zum Ende der vereinbarten Ausbildungszeit und müssen nicht auf die neuen Vergütungssätze der Folgejahre angepasst werden.
Ausbildungsbeginn
2021
Ausbildungsbeginn
2022
Ausbildungsbeginn
2023
Ausbildungsbeginn
2024
1. Ausbildungsjahr
550,00 €
585,00 €
620,00 €
649,00 €
2. Ausbildungsjahr
649,00 €
690,30 €
731,60 €
766,00 €
3. Ausbildungsjahr
742,50 €
789,75 €
837,00 €
876,00 €
4. Ausbildungsjahr
770,00 €
819,00 €
868,00 €
909,00 €

Durchschnittliche Ausbildungsvergütung in der IHK-Region

AusbildungsjahrØ Vergütung
1. Ausbildungsjahr
       947,00 €
2. Ausbildungsjahr
    1.032,00 €
3. Ausbildungsjahr
    1.125,00 €
4. Ausbildungsjahr
    1.197,00 €
Stand: Januar 2024
Eine Zusammenstellung der durchschnittlichen tariflichen Brutto-Ausbildungsvergütungen, geordnet nach Ausbildungsberufen, finden Sie zudem in der Datenbank Ausbildungsvergütungen des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung).

Übersicht der Branchentarifverträge A-Z