Fortbildungsprüfungen
Ausbilder-Eignungsprüfung
Informationen zur Ausbildereignungsprüfung auf einen Blick.
- Zielgruppe
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsablauf
- Prüfungstermine
- Prüfungseinladung
- Prüfungsgebühr und Rechnung
- Abmeldung/Rücktritt von der Prüfung
- Nichtteilnahme / Nichterscheinen bei der Prüfung
- Vorbereitungslehrgänge
- Ausbildungsberatung
- Eintragung als Ausbilder/in
Zielgruppe
Ausbilder/innen von Auszubildenden und Ausbildungsbeauftragte nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen. Jedoch darf nicht jeder ausbilden, denn das BBiG fordert auch weiterhin im § 30 Abs. 2 die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die bestandene AEVO-Prüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, sondern ist einer von mehreren Nachweisen, die erbracht werden müssen.
Anmeldung zur Prüfung und Prüfungsablauf
Wir sind örtlich für Teilnehmende unseres IHK-Bezirks zuständig. Das bedeutet, dass Sie sich nur bei uns zur Prüfung anmelden können, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in unserem IHK Gebiet oder
- Sie arbeiten in unserem IHK Gebiet oder
- Sie besuchen einen Vorbereitungskurs in unserem IHK Gebiet.
So funktioniert die Anmeldung zur Prüfung.
Die schriftliche Prüfung wird ausschließlich am Tablet geprüft. Kleine Prüfungsgruppen schaffen eine optimale Atmosphäre – ohne störendes Papier blättern. Das System ist Dank der übersichtlichen Menüführung und einfachen Navigation selbsterklärend. So haben auch Teilnehmende ohne Tablet-Erfahrung keine Probleme.
In 3 h werden 80 Multiple-Choice Fragen gestellt. Die Prüfungsergebnisse werden direkt im Anschluss an die Prüfung auf dem Tablet angezeigt. Zugelassene Hilfsmittel finden Sie hier auf der rechten Seite unter „Weitere Informationen“.
Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation oder der Durchführung einer berufstypischen Ausbildungssituation und einem begleitendem Fachgespräch. Unter einer berufstypischen Ausbildungssituation versteht man alle Aufgaben der Ausbilder/innen, die mit der Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung zu tun haben. Dazu gehört also nicht nur die Vermittlung von Lehrinhalten sondern auch übergreifende Aufgaben wie Feedbackgespräche, Organisation, Zusammenarbeit mit anderen Stellen etc.
Als Übersicht zur Präsentation/Durchführung bringen Sie ein Kurzkonzept zur praktischen Prüfung mit. Hier stellen Sie in Kürze vor, was Sie als Einführung, Ausgangssituation mit Zielsetzung und Umsetzung geplant haben. Das Fachgespräch baut auf der Ausbildungssituation auf und wird begleitend zur Präsentation/Durchführung geführt. Die Zeitvorgabe für die gesamte praktische Prüfung beträgt max. 30 Minuten. Planen Sie für den zeitlichen Umfang Ihrer Präsentation/Durchführung ca. 15 Minuten ein.
Wollen Sie Ihr Thema als Präsentation vorstellen, kommt es dabei darauf an, dass Sie geeignete Präsentationsmedien sinnvoll einsetzen, z.B. mit Power Point, einer Flipchart oder einer Pinnwand. Auch Mimik und Gestik werden hierbei bewertet. Zielgruppe einer Präsentation ist der Prüfungsausschuss.
Beispiele für Themen einer berufstypischen Ausbildungssituation als Präsentation:
- Führen eines Feedbackgesprächs mit eine/r Auszubildenden
- Einführung eines Beurteilungsbogens für Auszubildende
- Planung eines Einführungstages zu Beginn der Ausbildung
- Planung eines Ausbildungsabschnittes
- Vermittlung von Lehrinhalten
- usw.
Bei der Durchführung einer Ausbildungssituation ist die Zielperson ein/e fiktive/r Auszubildende/r. Im Mittelpunkt steht die methodisch-didaktische Umsetzung eines Lehr-/Lernprozesses mit konkretem Lernziel unter Einsatz geeigneter Ausbildungs-/Arbeitsmittel, die zur Prüfung mitzubringen sind.
Im Prüfungsraum stehen Ihnen ein Beamer (Anschluss: HDMI Typ A), ein Flipchart sowie Whiteboard oder Pinnwand zur Verfügung. Laptop, Stifte, Magnete, etc. sind selbst mitzubringen.
Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmenden verantwortlich. Ggf. muss für alternative Präsentationsmöglichkeiten gesorgt werden (zum Beispiel mittels Handout).
Prüfungstermine
Diese Prüfungstermine sind für 2024 aktuell:
Monat
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Schriftliche Prüfung
(voraussichtliche Termine)
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Praktische Prüfung |
Januar
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keine Prüfungen
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Februar
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6. oder 7. Februar
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7. KW – 9. KW
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März
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5. oder 6. März
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11. KW – 13. KW
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April
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9. oder 10. April
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16. KW – 18. KW
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Mai
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7. Mai
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20. KW – 22. KW
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Juni
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4. oder 5. Juni
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24. KW – 25. KW
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Juli
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keine Prüfungen
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August
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keine Prüfungen
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September
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3. oder 4. September
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37. KW – 40. KW
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Oktober
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7., 9. oder 10. Oktober
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42. KW – 44. KW
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November
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4. oder 5. November
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46. KW – 48. KW
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Dezember
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keine Prüfungen
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Zur Prüfung müssen Sie sich online anmelden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Teilnehmeranzahl pro Prüfungstermin begrenzt ist.
Prüfungseinladung
Ihre Prüfungstermin(e) zur Ausbilder-Eignungsprüfung werden wir ca. vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung in Ihren Online-Account unter “Prüfungstermine“ einstellen. Wir informieren Sie darüber per E-Mail.
Denken Sie vor Ihren Prüfungen an Ihren Personalausweis – Sie müssen sich vor jedem Prüfungsteil ausweisen.
Prüfungsgebühr und Rechnung
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 170,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB)der Oldenburgischen IHK.
Der Rechnungsversand erfolgt etwa zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung. Die Rechnung erhalten Sie per Post. Änderung des Rechnungsempfängers / der Rechnungsanschrift können noch eine Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung mitgeteilt werden. Sobald die Rechnung versandt wurde, sind Änderung zur Rechnung nicht mehr möglich!
Abmeldung/Rücktritt von der Prüfung
Ein Rücktritt muss schriftlich (E-Mail ist ausreichend) erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei einem Rücktritt werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr erhoben. Sofern die Gebühr beim Rücktritt bereits vollständig bezahlt wurde, werden Ihnen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet.
Nichtteilnahme / Nichterscheinen bei der Prüfung
Beim Nichterscheinen zum Prüfungstermin sind der IHK unverzüglich die Gründe für das Fehlen schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen anzuzeigen. Das Fehlen ohne wichtigen Grund bedeutet, dass die Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird.
Im Falle eines wichtigen Grundes werden 50 Prozent der Prüfungsgebühren erhoben (auch bei Krankheit). Sofern die Gebühr bereits vollständig bezahlt wurde, werden Ihnen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Prüfungstermin bleibt es bei der Erhebung von 100 Prozent der Prüfungsgebühren.
Vorbereitungslehrgänge
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung finden Sie bei der IHK und bei weiteren Bildungsanbietern.
Ausbildungsberatung
Sie möchten das erste Mal in einem Beruf oder Ihrem Betrieb ausbilden? Wenden Sie sich in diesem Zusammenhang an unsere IHK Ausbildungsberatung.
Eintragung als Ausbilder/in
Zukünftige Ausbilder/innen können sich über unseren Onlineservice eintragen lassen.