Ausbildung

Urlaub von Auszubildenden

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Das gilt auch für Auszubildende.

Online-Urlaubsrechner

Der Online-Azubi-Urlaubsrechner der IHK Düsseldorf hilft Ihnen, den richtigen Urlaubsanspruch zu ermitteln. Eine kurze Begründung zeigt an, wie sich der Anspruch berechnet.

Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem §3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 24 Werktage bei einer regelmäßigen Sechs-Tage-Arbeitswoche. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Arbeitstagen.
Dieser Mindesturlaub kann durch Arbeitsvertrag verlängert, aber nicht verkürzt werden. Auch Tarifverträge sehen oftmals längere Urlaubszeiten vor, die aber nur eingehalten werden müssen, wenn der Betrieb tarifgebunden ist.
Hinweis: Für jugendliche Auszubildende gelten die Mindestansprüche aus § 19 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Teilurlaubsanspruch

Ausbildungsende nach dem 30.06. eines Jahres:
Eine wichtige, in der Praxis aber vielfach unbekannte Besonderheit sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis nicht zum Jahresende, sondern mitten im Jahr beendet wird. Endet ein Ausbildungsverhältnis nach dem 30. Juni des laufenden Jahres, dann hat der Auszubildende dennoch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (§5 BUrlG)!
Die Monate bis zum Jahresende, die er nicht mehr im Betrieb tätig ist, wirken sich also nicht verkürzend auf den Urlaubsanspruch aus. So hat z. B. ein Azubi, der am 3. September seine Prüfung besteht und damit aus dem Betrieb ausscheidet, dennoch Anspruch auf mindestens 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage Urlaub (je nach Anzahl der regelmäßigen Wochenarbeitstage, siehe oben).
BAG Urteil: Bundesarbeitsgericht, 09.03.1984 - 6 AZR 442/83
Ausbildungsende vor dem 30.06. eines Jahres:
Anders ist die Rechtslage, wenn der Azubi bis (einschließlich) 30. Juni ausscheidet. In diesem Fall entsteht der Urlaubsanspruch nur gekürzt. Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit im laufenden Jahr hat der Azubi hier einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes. Scheidet er also z. B. am 7. April aus, dann steht ihm nur Urlaub in Höhe von 3/12 der 24 Tage zu, d. h. insgesamt 6 Tage.

Minderjährige Auszubildende

Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar.
§ 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-) Höhe des Jahresurlaubs.
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich:
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).