29.01.2021

Überbrückungshilfe des Bundes - Für viele Firmen viel zu spät

Zinsloses Darlehen soll bis zum Eintreffen der Bundesmittel überbrücken

Viele Unternehmen des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des Handwerks benötigen dringend die Hilfsgelder aus der Überbrückungshilfe III. Die Schließungen seit Dezember reißen enorme Liquiditätslücken, die die Unternehmen in ihrer Existenz akut gefährden. Deshalb haben sich die Wirtschaftskammern heute mit einem eindringlichen Brief an den Ministerpräsidenten, den Wirtschafts- und die Finanzministerin sowie die Fraktionsvorsitzenden im Land gewandt.
Weder ist aktuell eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, noch eine Auszahlung in Sicht. Realistisch ist frühestens in sechs Wochen mit einer Abschlagszahlung zu rechnen. Damit kommt die angekündigte großzügige und schnelle Hilfe für viele Unternehmen zu spät.
Die Thüringer Wirtschaftskammern fordern deshalb eine unverzügliche Zwischenfinanzierung durch das Land und verweisen auf bereits bestehende Instrumente der Thüringer Aufbaubank (TAB) wie den Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen. Möglich wäre so ein zinsloses Darlehen bis 50.000 Euro oder mit 3 Prozent verzinst bis 800.000 Euro und mit einer auf eine Woche verkürzten Bearbeitungsfrist.
Buchstäblich sofort müsse dafür der Konsolidierungsfonds mit 50 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgestockt werden, fordern die Wirtschaftskammern. Die Landespolitik muss jetzt sehr schnell handeln und die TAB ihr Antragsverfahren deutlich vereinfachen, damit die Gelder spätestens ab der Kalenderwoche sechs an die Unternehmen überwiesen werden können. Nur so können viele bedrohte Unternehmen als Steuerzahler erhalten werden, können Existenzen und Arbeitsplätze gerettet und einer drohenden Verödung der Innenstädte entgegengewirkt werden.