29.10.2021

Weitere Unsicherheiten der Unternehmen durch neue Regelungen der Landes-Corona-Verordnung

„Mit der verpflichtenden Einführung von 2G oder 3Gplus-Modellen in Unternehmen und die damit verbundene verpflichtende Ausweitung der G-Regelungen auf die Beschäftigten in den betroffenen Unternehmen entsteht eine sehr unbefriedigende Situation. Es fehlt eine arbeitsrechtliche Grundlage, die es den Unternehmen eindeutig und rechtssicher ermöglicht, die Vergütung in Fällen von Impfverneinung oder Testablehnung der Mitarbeiter nicht tragen zu müssen! Eine Antwort auf diese zentrale Frage bleibt der Freistaat schuldig und sorgt damit für weitere Unsicherheiten in der Unternehmerschaft. Wenn Kosten für Unternehmen aufgrund einer Verordnungsregelung der Landesregierung entstehen, muss nach dem Verursacherprinzip auch die Landesregierung dafür einstehen oder zumindest Rechtssicherheit für die Betroffenen schaffen.“