29.06.2021

Das neue Lieferkettengesetz: Was die Unternehmen erwartet

Die Bundesregierung hat am 11. Juni das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Das Gesetz will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen und tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Zur kostenfreien Online-Veranstaltung laden die mitteldeutschen Industrie- und Handelskammern für Donnerstag, 1. Juli 2021, von 10.00 und 12.00 Uhr ein.
Nach derzeitigem Stand sind ab 2023 Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten, ab 2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten direkt betroffen. „Unabhängig vom gesetzlichen Schwellenwert werden in der Praxis aber viele kleinere Zulieferer oder Abnehmer ebenfalls betroffen sein“, gibt Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt zu bedenken. Der Gesetzgeber selbst geht von etwa 3.000 Unternehmen aus, die das Gesetz direkt betrifft. Sie werden sich künftig mit neuen Anforderungen wie einem angemessenen Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette, der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und zusätzlichen Berichtspflichten auseinandersetzen müssen. Der Grad der Betroffenheit für Lieferanten wird ebenfalls unterschiedlich sein. Er hängt zum einen von der Kundenstruktur ab und zum anderen von den Anforderungen, die diese Kunden laut Gesetz an die Zusteller haben. Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Die Online-Veranstaltung „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ am 1. Juli 2021 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr zeigt, was die geplanten Gesetze in Deutschland und der EU für Unternehmen im Detail bedeuten und wie diese sich gut vorbereiten können. Das Webinar ist Teil der Veranstaltungsreihe „Mitteldeutschland exportiert" der IHKs aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.