Nr. 4417724

Steuermeldungen und News

shutterstock_21401863 © Lisa S./Shutterstock.com

Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 enthält neben v.a. technischen Änderungen in der Einkommens- und Umsatzsteuer zahlreiche lohnsteuerlich bedeutsame Rechtsänderungen. Da es sich noch um einen frühen Entwurf handelt, sind Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.

Influencer-Marketing wird in der Wirtschaftswelt immer bedeutsamer. Viele Influencer/-innen sind unternehmerisch tätig – auch, ohne es zu wissen. Einnahmen aus Social Media, Kooperationen oder Sachleistungen führen zu einer unternehmerischen Tätigkeit mit entsprechenden steuerlichen Pflichten. Gleichzeitig stehen Unternehmen, die Influencer/-innen für Marketingzwecke beauftragen, vor der Aufgabe, die Zusammenarbeit und Vergütung steuerlich korrekt und rechtssicher zu gestalten.

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 den Entwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Investitionsanreize für Unternehmen umgesetzt werden.

Neuer Inhalt © zavgsg - Fotolia

Wir möchten Sie um Ihre Mithilfe bitten! Es geht um das sogenannte „Kassengesetz“. Mit diesem wurden viele neue Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Registrierkassen eingeführt, die Unternehmen belasten und mit großem Aufwand verbunden sind, z.B. Absicherung mit einem Sicherheitsmodul (TSE), Belegausgabepflicht und „Kassennachschau“ durch das Finanzamt.

Am 5. Juni 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 auf den Weg gebracht. Dieses dient in erster Linie dazu, das Steuerrecht an aktuelle Rechtsentwicklungen, wie zum Beispiel höchstrichterliche Rechtsprechung, anzupassen.

Nach entsprechender gesetzlicher Vorgabe müssen alle als Personen- oder Kapitalgesellschaft or-ganisierte Unternehmen oder Vereinigungen im Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten gegenüber dem Transparenzregister machen. Die dafür eingerichteten Übergangsfristen zur Mitteilung an das Transparenzregister sind bereits im Jahr 2022 abgelaufen.

Mit dem "dritten Entlastungspaket" wurde auch die sog. Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Danach können Arbeitgeber Leistungen zur Abmilderung der Inflation einen Betrag von insgesamt 3.000 € steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren.

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Vollverzinsung in Steuersachen neu geregelt und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Verzinsung (0,5 Prozent pro Monat / 6 Prozent p. a.) für verfassungswidrig erklärt.

Eine GmbH gründen – und das bequem von zu Hause aus – das ist seit dem 1. August 2022 grundsätzlich möglich. Auch notarielle Beglaubigungen für Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschaftsregister können nun auf diese Weise durchgeführt werden.

Überwiegend technische und redaktionelle Änderungen im Steuerrecht.

Selbständige und Arbeitnehmer bekommen 300 Euro für steigende Energiekosten vom Bund zurück.

Um die finanziellen Auswirkungen der gesteigerten Energiepreise abzumildern, wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes die so genannte Energiepreispauschale beschlossen und in das Einkommensteuergesetz aufgenommen (§§ 112 bis 122 EStG).

Seit dem letzten Jahr sind alle eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaften verpflichtet sich in das Transparenzregister einzutragen, da die bisherige Mitteilungsfiktion weggefallen ist. Unternehmen in Gesellschaftsform, die bisher von der Mitteilungsfiktion profitiert haben, müssen sich innerhalb folgender Übergangsfristen (§ 59 Abs. 8 GwG n.F.) im Transparenzregister eintra-gen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern zum 22.02.2022 überarbeitet. Mit dem BMF-Schreiben wird die Nutzungsdauer für die dort genannten Investitionen als Wahlrecht auf ein Jahr festgelegt.

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 07. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 29. November 2021 eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, mit der alle Einsprüche gegen Zins-festsetzungen gem. § 233a AO (Steuernachforderungen und -erstattungen) für Verzin-sungszeiträume vor dem 1. Januar 2019 zurückgewiesen werden.

Mit dem neuen „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) wurde das Trans-parenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Unternehmen in Gesellschaftsform verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Die bisherige Mitteilungsfiktion, wonach die Eintragungspflicht entfällt, wenn die meldepflichtigen Daten aus anderen Registern (insb. Handelsregister) elektronisch abrufbar sind, gilt nicht mehr. Für Einzelunternehmen und die GbR besteht die genannte Eintragungspflicht nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit monatlich 0,5 % ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig ist.

Mit BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021 hat die Finanzverwaltung die neuen und geänderten Pauschalen für berufliche Umzüge (vgl. R 9.9 Abs. 2 Lohnsteuer-Richtlinien) ab 1. April 2021 bzw. 1. April 2022 bekannt gegeben. Diese Pauschalen können vom Arbeitgeber steuerfrei an die betreffenden Arbeitnehmer erstattet werden.

Zum 1. Juli 2021 wird eine weitere Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets in deutsches Recht umgesetzt. Betroffen sind Versandhandelsunternehmen, die Waren an Endkunden (Verbraucher) in anderen EU-Staaten verkaufen.

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Körperschaftsteuer zugestimmt. Das Gesetz tritt Anfang 2022 in Kraft.

Mit dem neuen „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Unternehmen in Gesellschaftsform ab dem 01.08.2021 verpflichtet ihren wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden.

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer („AbzStEntModG“) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in Höhe von maximal 1.500 Euro bis 31. März 2022 verlängert.

Arbeitgeber können nach § 3 Nr. 34 EStG ihren Arbeitnehmern bestimmte Gesundheitsmaßnahmen in Höhe von bis zu 600 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei gewähren. Das BMF hat mit Schreiben vom 20. April 2021 hierzu Stellung genommen.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 25. November 2020 das Schreiben vom 24.10.2014 zum Thema steuerliches Reisekostenrecht überarbeitet und neu veröffentlicht. Insbesondere wurden die Beispiele an die neuen Verpflegungspauschalen 2020 angepasst. Zudem wurde die aktuelle Rechtsprechung u. a. zu den Themen ersten Tätigkeitsstätte und Mahlzeitengestellung eingearbeitet.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geht virtuell auf Tour! In den kommenden Wochen und Monaten präsentiert die BSFZ in mehreren Online-Seminaren gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen alles Wichtige rund um die steuerliche Forschungsförderung. Termin für die "Roadshow Bayern" ist der 25.11.2020.

Neuer Inhalt © Cozine - stock.adobe.com

Sollten in Ihrem Unternehmen derzeit Umwandlungspläne bestehen, könnte diesbezüglich der Gang zum Notar noch im Jahr 2020 sinnvoll sein. Denn im Jahr 2020 gelten im Umwandlungsrecht wegen des Corona-Virus einige Erleichterungen.

Neuer Inhalt © Robert Kneschke/Shutterstock.com
Neuer Inhalt © 4Max - stock.adobe.com

Ab dem 27. November 2020 gilt für Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind die Pflicht zur Einreichung von E-Rechnungen.

Neuer Inhalt © zavgsg - Fotolia

Aktuelle Meldungen und Hinweise rund um das Thema "elektronische Registrierkassensysteme, tSE, Nichtbeanstandungsfrist" haben wir für sie hier zusammengestellt."

Neuer Inhalt © Cozine - stock.adobe.com
Neuer Inhalt © zavgsg - Fotolia

Seit dem 1. Januar 2020 gelten höhere Anforderungen an die Kassenführung.

Neuer Inhalt © Robert Kneschke/Shutterstock.com

Seit 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Es fördert steuerlich die Forschung und Entwicklung (FuE) mit den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

AdobeStock_144607396 © v.poth - stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2020 stehen dem Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie den Angestellten ein „Jobticket“ gewährt werden kann.

shutterstock_21401863 © Lisa S./Shutterstock.com

Mit dem Erlass des so genannten „Jahressteuergesetzes“ treten ab dem 1. Januar 2020 Gesetzesänderungen in Kraft, welche eine Verschärfung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen und nachträglichen Kostenerstattungen vorsehen.

Neuer Inhalt © zavgsg - Fotolia

Mit dem Erlass des so genannten „Kassengesetzes“ besteht zum 1. Januar 2020 für Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen die Pflicht, dem Kunden bei jedem Einkauf einen Kassenbeleg auszudrucken. Die Belegausgabepflicht gilt nicht bei der Verwendung einer offenen Ladenkasse.

Neuer Inhalt © zavgsg - Fotolia

Das Bundesministerium der Finanzen hatte in der Bund-Länder-Sitzung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Nichtbeanstandungsregelung hinsichtlich der Implementierung von technischen Sicherheitseinrichtungen (tSE) bei elektronischen Kassen(systemen) beschlossen. Diese Regelung wurde nun auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

AdobeStock_144607396 © v.poth - stock.adobe.com

Mit Schreiben vom 15. August 2019 hat das BMF ein Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG zum 1. Januar 2019 veröffentlicht.

Neuer Inhalt © Cozine - stock.adobe.com

Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst.

Neuer Inhalt © 4Max - stock.adobe.com

Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet.

Neuer Inhalt © Cozine - stock.adobe.com

Der Bürokratieabbau geht voran. Das Bundeskabinett hat Ende des Jahres das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung“ verabschiedet.

Andreas Wandner
Steuern, Handelsregister, CSR