FAQs zur Energiepreispauschale
Hintergrund
Um die finanziellen Auswirkungen der gesteigerten Energiepreise abzumildern, wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes die so genannte Energiepreispauschale beschlossen und in das Einkommensteuergesetz aufgenommen (§§ 112 bis 122 EStG).
Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. In der Regel erhalten Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind, die Energiepreispauschale im September 2022 durch den Arbeitgeber mit Gehalt ausgezahlt.
Finanziert wird die vom Arbeitgeber ausgezahlte Energiepreispauschale über die Entnahme vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale abgestimmt. Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.