Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2025 den Entwurf eines „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Investitionsanreize für Unternehmen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen sind im Gesetzentwurf enthalten:
- Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung in Höhe von 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 um jährlich einen Prozentpunkt von derzeit 15% auf 10% ab 2032
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne
- Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für neue Elektrofahrzeuge im Anschaffungsjahr
- Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze auf 100.000 € bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen
- Ausweitung der Forschungszulage
- Anm.: Das Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen
Der Gesetzesentwurf ist aus Sicht des IHK-Steuerreferenten Andreas Wandner ein wichtiges und positives Signal, aber noch kein Befreiungsschlag. Er führt aus: „Dazu sind weitere Maßnahmen erforderlich – zum Beispiel einfachere Steuererhebung und praxisgerechte Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sollten Belastungen für die hiesigen Unternehmen reduziert werden.“